« vorige nächste » Die Sendung vom 10. Dezember 2003

Warum afghanische Flüchtlinge "rückgeführt" werden (müssen)

In Hamburg fängt man damit an: Die Flüchtlinge aus Afghanistan, denen man den Status von Asylanten nicht zugestehen will, sollen zurückgeschickt werden. Die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International ist darüber empört:

Wir sind geradezu empört, daß über so etwas derzeit ernsthaft nachgedacht wird. Es ist doch abstrus, wenn die Bundeswehr monatelang nach einem halbwegs sicheren Einsatzort außerhalb Kabuls sucht, Flüchtlinge aber in dieses Land abgeschoben werden. (Interview in der SZ 21.11. 2003)

Es ist offenkundig: In Afghanistan herrschen unsichere Verhältnisse, Krieg und Elend sind die Normalität. Das wissen jedoch die zuständigen Herren, der Hamburger Innensenator und der bundesdeutsche Innenminister, genau so gut wie die aufgebrachte Generalsekretärin und sie bräuchte ihnen das nicht auch noch extra mit dem Hinweis auf die Drangsale der Bundeswehr vor Ort unter die Nase zu reiben. Sie schicken die Leute dennoch zurück - liegt das nun daran, daß ihnen ein menschliches Mitempfinden für deren Schicksal abgeht? Ein wenig will die deutsche Generalsekretärin diesen Vorwurf schon loswerden, wenn sie es für ein "Gebot der Menschlichkeit" hält, den Afghanen dieses Schicksal zu ersparen, und sich umgekehrt darüber empört, daß sich diese zwei Politiker an dieses menschliche Gebot nicht halten. Gerade mit ihrer Empörung über diese Staatsagenten macht sie jedoch deutlich, daß sie eine ausgesprochen gute Meinung vom Asylrecht des deutschen Staates hat: Sie hält das für eine eigentlich menschenfreundliche Einrichtung dieses Staates, der damit besonders bedrohten und verfolgten Menschen aus anderen Staaten Hilfe und Unterschlupf zukommen lassen will. Nur wenn man das glaubt, kann man die Rücksendung der afghanischen Flüchtlinge in ausgesprochen unsichere Verhältnisse für einen Widerspruch zum vermeinten Auftrag, Sinn und Zweck des Asylrechts halten.

Dabei ist die Rücksendung dieser Flüchtlinge, was ja nicht zufällig schon zum x-ten Mal passiert und worüber sich die Freunde des Asylrechts schon x-mal aufregt haben, nur ein weiteres schlagendes Beispiel dafür, daß ein solcher Vorgang erstens nichts mit vermeintlichen bösen Absichten oder gar der vermuteten Weltfremdheit der ausführenden Politiker zu tun hat. Die würden ihrerseits die Unterstellung, das Los dieser Flüchtlinge wäre ihnen egal als gemeinen Angriff auf sie als Menschenfreunde zurückweisen - und anschließend aber gleich zu der Klarstellung übergehen, daß das Asylrecht nicht von dem Gedanken einer Fürsorge für die Betroffenen bestimmt ist. Die Flüchtlinge werden - so der offizielle Ausdruck - "rückgeführt", weil es sich bei Afghanistan um einen im Asylrecht so genannten "sicheren Drittstaat" handelt - Politiker kennen sich eben aus in der richtigen Reihenfolge von Heuchelei und Gewalt.

Die Frau Generalsekretärin kann es nicht fassen: Man sieht doch oberdeutlich, wie wenig 'sicher' dieses Land ist - und ihr will nicht auffallen, wie wenig ihre Auffassung von 'Sicherheit für Flüchtlinge' mit dem zu tun hat, was das Asylrecht unter deren 'Sicherheit' versteht. Gerade der bei Afghanistan so auffällige Widerspruch zwischen der Klassifizierung als "sicherer Drittstaat" und den tatsächlichen landesinneren Verhältnissen könnte einen doch darauf bringen, daß 'Sicherheit' im Asylrecht weit entfernt ist von alltäglichen Vorstellungen über mehr oder minder ungefährdete Lebensumstände. Vielmehr definiert der Staat 'Sicherheit' gemäß seiner Interessen und er definiert sich entsprechend andere Staaten zurecht entlang den Interessen, die ihm sagen, welches Maß an "guten" oder "schlechten Beziehungen" er mit anderen Staaten unterhalten will. Der asylgewährende Staat erteilt anderen Staaten Noten, mit denen er ihnen attestiert, welches staatliche Betragen ihm passt oder eben nicht paßt:

Wann werden Bürger eines anderen Staates als "asylberechtigt" eingestuft, wann wird behauptet, sie würden von dem anderen Staat "verfolgt"? Dann, wenn der notenverteilende Staat eine Generalkritik an der Art und Weise des Regierens im anderen Staat hat, und zwar, weil dieser Staat seine Herrschaft auf eine Art und Weise ausübt, die zu den eigenen Interessen nicht paßt, ja, ihnen entgegengesetzt ist. Das drückt der be- und verurteilende Staat so aus, daß er eine ihm mißliebige Herrschaft als ein Vergehen des dortigen Staates gegen seine Untertanen bezeichnet, umgekehrt dürfen dann die Untertanen als Kronzeugen dafür herhalten, daß dort doch wohl eine schlechte Herrschaft unterwegs ist.

Man muß schon sehr viel Vertrauen in den eigenen Staat haben, um das damit verwechseln zu können, daß dieser be- und verurteilende Staat fremden Untertanen Asyl gewährt, weil ihm die leidtun und es ihn drängt, ihnen ein besseres Zurechtkommen zu ermöglichen; es handelt es sich dabei vielmehr um ein hartes Stück Diplomatie - der asylgewährende Staat definiert damit den Grad von Mißfallen und Feindschaft - mit einer praktischen und beabsichtigten Konsequenz: In den anderen Staat soll hineinregiert werden, seine Untertanen sollen gegen ihn aufgestachelt, wo nicht gar ihm abspenstig gemacht werden.

Seine Hochzeit erlebte das Asylrecht darum zu den Hochzeiten des Kalten Krieges. Da hatte man es ja mit sehr vielen Staaten zu tun, die ohne große Differenzierung mit dem Verdikt: "Unrechtsstaaten" belegt wurden, mit den Staaten des sogenannten Ostblocks. Die Bürger dieser Staaten lebten definitionsgemäß in "Völkergefängnissen". Diese feindlichen Staaten daran zu erinnern und jeglichen Verkehr mit ihnen an die Erinnerung an die deswegen letztendliche Unhaltbarkeit ihres Systems zu knüpfen - solche diplomatischen Erpressungen waren vornehmste Aufgabe deutscher Außenpolitik. Und meldeten sich die sog "Systemflüchtlinge" dann hier, waren sie also "ausgebrochen" dann konnten sie sich ziemlich sicher sein, ohne große Umstände als Asylanten mit dem denkbar kürzesten Einbürgerungsverfahren anerkannt zu werden. Die Absicht dieser Asylpolitik, zersetzend ins gegnerische Lager hineinzuwirken, war kaum zu übersehen, gerade das bereitwillige Aufnehmen dieser Leute ohne die heute übliche Härte der "Einzelfallprüfung" belegte, daß es eben nicht um das betrübliche "menschliche Einzelschicksal" ging - diese Leute galten und wurden pauschal behandelt als Beweis für die "Unmenschlichkeit" eines zu bekämpfenden Systems.

Die Asylanten werden als lebendige Beweise der Unmenschlichkeit einer zu bekämpfenden Herrschaft benutzt. Daß dazu dann auch die menschelnde Heuchelei auf Seiten der Politiker wie Schily und Konsorten gehört, ist nicht verwunderlich.

Genau passend dazu der Umgang mit den afghanische Flüchtlingen. Die kommen ja aus einem Staat, der - nach dem Krieg gegen die Taliban - eindeutig als "befreundet" anzusehen ist, umso mehr, als man diesen Staat geradezu selbst geschaffen hat. Es ist richtig, was die Generalsekretärin der deutschen Abteilung von Amnesty bemerkt: Das Land wird außerhalb der Hauptstadt von Warlords regiert, im Süden herrscht sogar Krieg. Tatsächlich besteht dieser Staat in kaum mehr als der Hauptstadt Kabul und einem dort residierenden Präsidenten Karsai, aber auf genau dieses Gebilde haben sich die westlichen Aufsichtsmächte nach dem Krieg in ihrer "Petersberger Konferenz" geeinigt - und es den verschiedenen anwesenden ethnischen Gruppe, Stämmen, Warlords etc. aufgezwungen. Sie haben also dieses Gebilde auch als den Staat Afghanistan anerkannt. Wollte man nun Flüchtlingen aus Afghanistan den Status von Verfolgten zugestehen, wäre das gleichbedeutend damit, dieser eigenen Kreatur das Mißtrauen auszusprechen.

Daß Vasall Karsai gar keine eigene Macht hat und die Warlords gewähren lassen muß, spricht keineswegs dagegen. Dann wird sich halt um das Maß an 'Sicherheit' gekümmert, daß diesem Kostgänger imperialistischer Ambitionen am Hindukusch ein Überleben gemäß den Interessen der sie beaufsichtigenden Mächte ermöglicht, und solange das gilt und klappt, handelt es sich um einen "sicheren Drittstaat". Oder in den Worten des Innenministers Schily: um einen "Staat im Aufbau"; ein Abschiebestop für die Flüchtlinge würde dann bedeuten, daß man die eigene Lüge vom "Aufbau" selber desavouiert. Ganz im Gegenteil ist der Zynismus angemessen, daß die Flüchtlinge doch "gebraucht" würden für diesen "Aufbau", daß man sie ihrem Staat nicht entziehen darf, indem man ihren privaten Sicherheitsüberlegungen recht gibt, sie also hier bleiben läßt.

Doch die Vertreterin von Amnesty baut ihren Vorwurf, das Handeln der Politiker würde sich einem Mangel an menschlichem Mitempfinden verdanken und der eigentlichen Praxis des deutschen Asylrechts letztendlich widersprechen, noch ein wenig aus: Man will in Deutschland anscheinend demonstrieren, daß man gegenüber diesen seltsamen Ausländern Härte zeigt. Das Rot-Grün hier mitmacht, ist beschämend. Wir hatten von dieser Regierung mehr erwartet.

Das soll es also sein: Ihre rücksichtslose Asylpolitik betreiben deutsche Politiker, weil sie aufs Wahlvolk, dem jede Härte gegenüber Ausländern nur recht ist, schielen. Es wird wohl schon so sein, daß deutsche Politiker ihr Volk dazu erzogen haben, sich in seinem nationalen Rassismus prinzipiell wohl zufühlen sie damit also auch Punkte machen. Trotzdem handelt es sich dabei um eine Verharmlosung.

Deshalb noch ein mal: Asylpolitik ist kein innenpolitisches Mittel der Wählerbetörung; sie ist eines der diversen außenpolitischen Instrumente, mit denen Staaten ihren Verkehr untereinander zu gestalten pflegen. Dieser Verkehr ist grundsätzlich von entgegenstehenden und einander sich ausschließenden Interessen bestimmt - die tragen Staaten mal 'friedlich' gegeneinander aus, den Übergang zu kriegerischen Mitteln halten sie hin und wieder aber auch für notwendig. In die 'friedliche' Abteilung gehört die Asylpolitik. Wenn ein Staat die Bürger anderer Staaten als Verfolgte bezeichnet und gar bei sich aufnimmt, dann ist das ein feindseliger Akt gegen den anderen Staat und die 'menschlich' umsorgten Bürger sind dafür nur Material.

Und daß sie das sind, könnte einem übrigens auch an der Gefangenen ähnlichen Beschaffenheit ihres "Status" hierzulande auffallen - ihr Dasein ist permanent der Kalkulation auf ihre politische Verwertbarkeit unterworfen. Umgekehrt läßt sich diese Politik deshalb niemals von "menschlichem Leid" beeindrucken oder gar anleiten, was Menschfreunden hierzulande zwar auffällt, sie aber nur zu Klagen bewegt, die an der Sache völlig vorbeigehen: Wenn der eigene Staat mit dem anderen kein Hühnchen zu rupfen hat, gar wegen seiner eigenen Interessen Wert auf "gute Beziehungen" legt, dann ist es nach der Logik des Staatenverkehrs unmöglich, die Untertanen des anderen Staates, und wenn es ihnen auch noch so schlecht geht, als Verfolgte zu bezeichnen.

Über diese Logik sollte man sich mal aufregen.

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