Warum der Sozialstaat nicht verteidigt gehört
1. Jahrzehntelang war es das Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland: "Das Soziale". Da sei doch mal ein großer Wurf gelungen: Eine Wirtschaftsweise, die einerseits der Marktwirtschaft verpflichtet ist und dem Konkurrenzinteresse und den Kräften des freien Marktes alle erforderlichen Freiheiten einräumt. Andererseits hätte diese Wirtschaftsweise einen Weg gefunden, die dabei seltsamerweise massenhaft entstehenden "sozialen Härten" so "abzufedern", daß für jedermann doch eine einigermaßen erträgliche Existenz herauskommt. Da würde dann auch für die gesorgt, die die "sozial Schwachen" heißen und die in früheren Zeiten, im "ungezähmten Kapitalismus", ziemlich unter die Räder kamen.
Dabei sollte man sich freilich nicht fragen, warum die Produktion dieser "sozial Schwachen" einfach nicht aufhören will. Vielmehr soll man angetan sein von dem Umgang, den sich diese Wirtschaftsweise mit diesem Problem zugelegt hat. Man sollte sich nicht an der anscheinend offensichtlichen Normalität von Armut und Existenzgefährdung stören, sondern im Gegenteil die Leistungsfähigkeit des "sozialen Systems" bewundern. Denn das sei im Stande, nicht bloß mit diversen "Einzelfällen" umzugehen, sondern schaffe es, in breitestem Umfang "soziale Notlagen" aller Art zu regeln. Daß dadurch nur die massenhafte und dauerhafte Not eindrucksvoll belegt ist, soll man allerdings an diesem Wirken des Sozialstaats nicht entdecken. An wem sollte er sich denn so lobenswert betätigen, wenn nicht an der Armut, die die Marktwirtschaft durch ihr "freies" Wirken beständig erzeugt!
2. Auch die dem sozialstaatlichen Wirken zu entnehmenden schlichten Auskünfte über Lohn und Ar-beit finden sich in den Lobeshymnen nicht wieder: Dabei belegt die mehr als 100-jährige Geschichte der sozialen Systeme, dass der auf Lohnarbeit angewiesene Teil der Menschheit vermittels seines Ver-dienstes die regelmäßig im Arbeitsleben anfallenden und durch das Arbeitsverhältnis ausgelösten Not-fälle in Form von Arbeitslosigkeit, Krankheit und vollständigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nicht bewältigen kann. Es gehört eben zu den Schönheiten des Kapitalismus, die der Sozialstaat mit seiner Hilfskonstruktion dauerhaft erhält, dass Menschen immer dann, wenn der Betrieb sie benutzt oder für unbrauchbar erklärt, auf Überlebenshilfe angewiesen sind. Mit dem Lohn kann der einzelne Arbeiter also nicht einmal in jenen Perioden des Arbeiterlebens seinen Lebensunterhalt finanzieren, in denen er ihn verdient. Kaum verdient er nichts, hat er gar nichts mehr. Es ist der Sozialstaat, der über den Lohn ein Armutszeugnis offenbart, das es in sich hat: Der Mensch, der hierzulande auf Lohnarbeit angewiesen ist, der sich in Fabrik und Büro abplagt, erfährt, dass der Lohn, den er dafür erhält, fürs Leben insgesamt gerade nicht reicht.
3. Wo schließlich eine solche staatliche Notfalladministration in großem Stil aufgebaut wird, da ist keiner ihrer politischen Verwalter je auf die Idee gekommen, die Verursacher dieser Notlagen, die kapitalistischen Betriebe, "zur Verantwortung" zu ziehen. Durch die Beseitigung der Ursachen der chronischen Not lohnabhängiger Menschen den ganzen Sozialkrempel überflüssig zu machen, fällt ihnen im Traum nicht ein. Vielmehr stehen die sozialen Sicherungssysteme dafür, daß die Produktion von Geldmangel und ruiniertem Arbeitsvermögen als Notwendigkeit der hiesigen Reichtumsproduktion Gültigkeit hat und anerkannt ist. Die Aufgabe dieser Sicherungssysteme besteht allein darin, die Auswirkungen kapitalistischer Benutzung von Arbeitern so "abzufedern" und "abzumildern", daß es dem Kapital trotz ruinöser Benutzung nicht an benutzbarem Menschenmaterial fehlt. Die ruinöse Benutzung der Arbeit durch die Betriebe ist mit dem Sozialstaat folglich als Normalfall des kapitalistischen Arbeitsalltags ins Recht gesetzt.
4. Kein Wunder, daß mit der Finanzierung dieser Notfallverwaltung die Lohnkalkulation kapitalistischer Betriebe noch einmal gegen alle Forderungen von Seiten der Arbeiterschaft abgesichert wird: Die Unternehmen werden für die Sozialversicherungen nicht gesondert zur Kasse gebeten. Daß Lohn nur für Arbeit gezahlt wird und zwar nur, wenn die sich für den Betrieb lohnt; daran will der Staat selbstredend nicht rütteln. Aber auch die staatlichen Haushaltsmittel sind den Eichels & Co. viel zu kostbar, als sie "bloß" für den Konsum unbeschäftigter Massen "unproduktiv" zu verausgaben. Aufgebracht wird das nötige Geld vielmehr von den Geschädigten selber. Ausgerechnet an die Einkommensart hält sich der Staat, die den sozialen Betreuungsbedarf hervorbringt: den Lohn. Per Zwangseinzug werden deswegen die Arbeiter um nicht unbeträchtliche Teile ihres Verdienstes (inzwischen um bis zu 40%) ärmer gemacht. Und das ist schon paradox: Der Lohn, der für den einzelnen Arbeitsmenschen nicht ausreicht, um sich in den periodischen Notfällen über Wasser zu halten, soll zusammen mit allen anderen Löhnen, also als Gesamtlohn der Lohnbezieher ausreichen, um die Einkommenslücken bei den Lohnbeziehern zu stopfen!
Ob das geht, ist nicht die Frage. Die Armutsverwalter des Sozialstaats haben dafür zu sorgen, daß es geht. Das ist ihr Job. Und so verteilen sie den Mangel, der Lohnarbeit auszeichnet, eifrig zwischen allen Versicherungspflichtigen um. Mit seinem Versicherungssystem zwingt der kapitalistische Staat folglich die Arbeiter dazu, selbst untereinander und gegenseitig die Haftung für jene Notlagen zu übernehmen, die das Kapital regelmäßig an ihnen herstellt. So etwas wird dann als "Solidarprinzip" und "Generationenvertrag" allseits gepriesen.
5. Dieser Finanzierungsgrundsatz schließt aus, daß die in Fällen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität usw. gewährte Hilfe auch nur den Gedanken aufkommen lässt, sich das berühmte "faule Leben in der sozialen Hängematte" zu genehmigen. Die ausgezahlten Leistungen werden vielmehr so kalkuliert, daß sie den Empfänger dazu nötigen, sich schnellstens wieder um bezahlte Arbeit zu bemühen; also genau um jenes Arbeitsverhältnis, das ihn gerade in diese Geldnöte gebracht hat. Niemand kann nämlich eine Familie mit ca. Zweidritteln jener Geldsumme ernähren, die ohnehin kaum zur Bezahlung aller Notwendigkeiten reicht. Der Sozialstaat macht dabei den Unbeschäftigten zusätzlich Dampf mit immer wieder verschärften "Zumutbarkeitsklauseln", die sichern, daß sich der Lohnarbeiter weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar hält. Und je schwerer es ihm auf dem Markt fällt, einen Job zu finden, desto schwerer macht es ihm der Sozialstaat mit weiteren Abzügen und Auflagen. Mehr ist nicht drin und auch gar nicht bezweckt.
6. Mit dem Zwang zur schnellstmöglichen Wiedereingliederung in den kapitalistischen Arbeitsprozeß räumt der Sozialstaat endgültig mit der Einbildung auf, es handele sich bei ihm um eine Art karitativer Einrichtung für in Not geratene Menschen. Dieses sozialstaatliche Erpressungswesen mutet nämlich allen Arbeitslosen in Sachen Arbeit und Lohn die zunehmende Verschlechterung ihrer materiellen Lage zu. Der Sozialstaat stellt damit klar, dass seine soziale Hilfe als Dienstleistung für die Klasse seiner Lieblingsbürger, die Kapitaleigentümer, gedacht ist. Denen möchte er nicht zumuten, selbst dafür zu sorgen, daß ihr Personal wenigstens von der Arbeit leben kann. So sorgt der Druck, dem die sog. "Leistungsempfänger" unterliegen, dafür, daß es den Betrieben auch in Zeiten guter Konjunkturen nie an willigem und billigem Arbeitsmaterial fehlt. Die lohnabhängigen Klienten des Sozialstaats bilden dabei nicht nur die "Reservearmee" (Marx), die genötigt ist, die nächstbeste Arbeit anzunehmen. Selbst im Wartestand erfüllen sie für die Unternehmerklasse noch einen Dienst: Als Unbeschäftigte, deren Anspruchsniveau in Sachen Lohn und Leistung beständig gewaltsam gesenkt wird, drücken sie permanent auf den Lohn der Beschäftigten. Dabei handelt es sich um einen jener installierten Sachzwänge, die gern gesehen und von Kapitalisten weidlich ausgenutzt werden.
7. In den letzten 50 Jahren des "Wirtschaftswachstums" hat sich diese Arbeitsteilung zwischen profitlicher Produktion von Notfällen und ihrer sozialstaatlichen Verwaltung als Erfolgsmodell erwiesen. So erfolgreich war es, daß inzwischen die kapitalistische Reichtumsproduktion, die mit immer weniger Lohnarbeitern ihren Reibach fabriziert, es bereits offiziell zu ca. 5 Millionen arbeitslosen Lohnabhängigen gebracht hat. Wo aber immer mehr "Unselbständige" von ihren "selbständigen" Arbeitgebern überflüssig gemacht werden, da wächst einerseits der Finanzbedarf der sozialen Sicherungssysteme für alle Hilfsleistungen. Da fließt aber andererseits aus demselben Grund weniger in die Sozialkassen. Immer verhält es sich so, daß der Sozialstaat gerade in Zeiten des erhöhten Finanzbedarfs nur einen geschrumpften Gesamtlohn zur Beschlagnahme vorfindet. Verwundern kann das nicht, wo der Sozialstaatstopf eben als die abhängige Variable des vom Kapital gezahlten Gesamtlohns etabliert ist. Die bekannten und wenig gemütlichen Konsequenzen folgen auf dem Fuße: Mehr abkassieren und/oder weniger auszahlen!
8. Das sozialstaatliche Kunststück, einem Gesamtpreis für Arbeit einen Lebensunterhalt für die Gesamtheit der Arbeiter abzuringen, auf den er gar nicht berechnet ist, wird auf diese Weise immer schwieriger und das Resultat immer elender. So streicht denn auch der Staat die Sozialleistungen seit Jahren kontinuierlich zusammen und teilt den Bedürftigen ein neues Überlebensniveau zu. Das gilt ihm als überaus gerecht: Denn wenn das Kapital zu viele Sozialbedürftige produziert, ist die Fortsetzung der bisherigen Umgangsweise mit ihnen "unsozial": Immer mehr von ihnen beziehen erstens immer länger Hilfen, die ihnen zweitens jedoch gar nicht dazu verhelfen, daß Unternehmer ihre Arbeitskraft gewinnbringend anwenden können.
Deswegen ist es auch an der Zeit, dem Wörtchen "sozial" einen neuen zeitgemäßen Inhalt zu verpassen. War früher einmal mit "sozial" die zynische Verheißung verbunden, die Gesellschaft" würde es einem möglich machen, mit der allgegenwärtigen Not doch irgendwie zurechtkommen zu können, sich also dauerhaft in ihr einzurichten, so gilt jetzt nur noch die andere Bedeutung von "sozial": Die "sozial Schwachen" haben nun ihrerseits Pflichten gegenüber "der Gesellschaft" zu erfüllen. Und dieses Programm erledigt der Sozialstaat gleich stellvertretend für sie: Aus seinem Befund, dass die Sozialleistungen nicht mehr zu bezahlen sind, ihn die Arbeiterklasse folglich insgesamt zu teuer kommt, hat er nämlich neuerdings den höchst zeit- und standortgemäßen Schluß gezogen: "Die Gesellschaft" muß von der Last eines für nicht mehr finanzierbar erklärten Sozialsystems befreit werden. Das geht auf die Einkommen, senkt die Lohnkosten für die Herren und Damen Unternehmer - und genau so ist es gedacht. Damit wird endgültig die alte sozialstaatliche Lüge vom Profit, der einen Lohn aushält, von dem man leben kann, aus dem Verkehr gezogen und durch die praktische Klarstellung ersetzt, daß sich Profit und Lohn ganz grundsätzlich nicht vertragen.
Und da soll es darum gehen, den Sozialstaat zu verteidigen!?