« vorige nächste » Die Sendung vom 27. Juli 2005
Europa in der Krise (1)

Die Führungsmächte Europas "ringen um die europäische Einigung"

Die Konkurrenz Deutschlands und Frankreichs gegeneinander und gegen den Rest der EU

Es ist mittlerweile üblich, über die „Regelungswut“ der Administration in der EU zu schimpfen. Da ist dann nicht mehr die Rede vom grandiosen europäischen Einigungswerk, sondern es wird schlicht und grob über die „Bürokratie“ in „Brüssel“ geschimpft. Auch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden, bei denen entgegen den Anweisungen der meisten dort regierenden und opponierenden staatstragenden Parteien der europäische Verfassungsentwurf mehrheitlich niedergestimmt wurde, werden gerne so interpretiert, als hätten die Bürger die Nase voll vom „Moloch Europa“. Jetzt müßten sich die Regierungen glatt danach richten und langsamer tun mit der europäischen Staatsgründung, wenn sie nicht noch mehr Gegnerschaft bei ihren Völkern gegen das letztlich von allen irgendwie doch gewollte Projekt eines staatlich vereinigten Europa provozieren wollten. Die in den Referenden abgelehnte europäische Verfassung habe "die Bürger überfordert" und müsse deswegen vorerst "auf Eis gelegt" werden.

Wenn sich regierende Politiker in Führungsstaaten der EU den zentralen Institutionen der EU vorwerfen, dort werde an den nationalen Belangen "vorbeiregiert", und so tun, als wären sie die Opfer einer Art "Fremdherrschaft", dann deuten sie auf ihr eigenes Werk. Die Brüsseler Bürokraten haben nämlich genauso viele Befugnisse, wie die Nationalstaaten ihnen durch Verzicht auf ihre Hoheit eingeräumt haben. Mit diesen freiwillig übertragenen Kompetenzen hat "Brüssel" – von den Mitgliedstaaten ratifiziert – ein umfängliches europäisches Recht konstruiert, das für alle gilt, mittlerweile also auch jedes nationale Recht bricht, das der übergeordneten europäischen Legalität widerspricht. In ihren zahllosen Gipfeln und Ministerratssitzungen haben die Regierungen der Mitgliedsstaaten ein europäisches Beschluß- und Gesetzeswesen in Gang gebracht, dem – wenn es erst einmal als Brüsseler Recht existiert – eindeutig auch ihre eigene Nation unterworfen ist. Gar nicht so eindeutig vorteilhaft sind dagegen die Wirkungen, die die Rechtsverordnungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Markt, den Euro und alle anderen zahllosen EU-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten entfalten. Das bedeutet für die einzelne Nation, daß sie zwar ein Stück ihrer Hoheit an die Zentrale abgegeben hat, damit aber noch lange nicht ausgemacht ist, ob und inwieweit ihr daraus Vorteile oder Nachteile erwachsen. Daher fällt es ihr keineswegs ein, sich immer und in jedem Fall dem Kommando dieser Zentrale zu unterwerfen. Vielmehr sehen die auf die Mehrung des Nutzens ihrer Nationen bedachten Staatsmänner Europas ihre Aufgabe darin, die zentrale Instanz der Union so zu beeinflussen, im Idealfall zu bestimmen, daß sie zum je eigenen nationalen Vorteil – und damit auch zum Nachteil der Partner in der Union – funktioniert. Der innereuropäische Einsatz nationaler Macht wird im Gefolge der zunehmenden Vergemeinschaftung ganz und gar nicht überflüssig, im Gegenteil – er wird um den nationalen Kampf um die Erträge aus den europäischen Rechten und Pflichten bereichert.

Staaten wie Frankreich, Deutschland und Großbritannien, die in Europa eine führende Position einnehmen und diese ausbauen wollen, bestehen darauf, daß jeder Fortschritt des "Einigungswerkes" ihre Führungsposition und ihren nationalen Ertrag zu befördern habe. Deshalb melden sie jetzt zunehmend ihre Unzufriedenheit an, weil sich dieser nationale Anspruch nicht mehr so selbstverständlich erfüllt. In den westeuropäischen Staaten herrscht nämlich, bis auf wenige Ausnahmen, Krise: Die Wirtschaft wächst schon seit Jahren nicht mehr in nennenswertem Ausmaß, und parallel steigt die Arbeitslosigkeit ebenso wie die Defizite in den staatlichen Haushalten – und das gilt im besonderen Maße für den "deutsch-französischen Motor" des europäischen "Einigungswerkes". Investiert wird vorzugsweise in den Ländern, die Europas Führer ihren Kapitalisten mit der europäischen "Globalisierung" erschlossen haben. Kapitalisten verlagern Produktionsstätten aus den Mutterländern der Kapitalverwertung nach Osteuropa, weil sie mit den dortigen Löhnen ihre Lohnstückkosten senken können – auf Kosten der "Beschäftigung", also der Reichtumsquellen in ihren Herkunftsländern. Wenn deswegen manchmal von einer "Renationalisierung" der innereuropäischen Politik die Rede ist, dann bedeutet das: "Erweiterung" bzw. "Vertiefung" Europas vermehren nicht mehr automatisch den Nutzen der großen EU-Nationen. Im Gegenteil: Der Nutzen der einen Nation(en) in Europa geht auf Kosten anderer. Die westeuropäischen Führungsnationen der EU sehen sich als Opfer ihres eigenen Werkes und kämpfen um den Ertrag des von ihnen geschaffenen Instruments Europa. Das bringt die Staaten nicht nur mehr als im gewohnten Maße gegeneinander auf, es läßt überhaupt Zweifel an dem gewohnten Voranschreiten der EU entstehen und es macht gerade die Staaten betroffen, die bisher das Projekt Europa vorangetrieben haben.

In Deutschland z. B. bekommt das alte Argument von der BRD als ewigem "Netto-Zahler für Europa" einen aggressiven Inhalt gegen die EU und damit auch gegen die Partner in ihr: Früher konnten deutsche Regierungen dem Argument, man sei der "Zahlmeister Europas", noch entgegenhalten, diese "Subventionen" fürs europäische Gemeinschaftswerk zahlten sich letztendlich doch für Deutschland aus, da sowohl deutsches Wachstum wie auch deutsche Führungsstärke dadurch befördert würden. Seit geraumer Zeit schon verlangt Deutschland von „Brüssel“ eine beträchtliche Verringerung deutscher Zahlungen, weil mit denen nur "Arbeitsplätze im Osten auf- und im Westen abgebaut" würden, also mit deutschem Geld Wachstum im Osten auf Kosten des deutschen Standorts finanziert werde.

Auch die Beschwerde über "Brüsseler Regelungswut" ist nicht mehr nur Gemosere rechter Splitterparteien oder die Wahlkampfrethorik der CSU für die bäuerlichen Stammwähler, sondern zur offiziellen Politik aufgestiegen. Chirac und Schröder gehen gegen bestehende oder geplante EU-Rechtsverordnungen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten, vor: Die noch zu verabschiedende "Bolkestein"-Richtlinie, die den freien Dienstleistungsverkehr in Europa regeln soll, wird als "unfair" bekämpft, weil polnische Fleischer und Fliesenleger deutsche und französische Kleingewerbler in die Pleite trieben und mit deren Ausfall als Arbeitgeber und Steuerzahler den deutschen Fiskus schädigten. An der Kommission vorbei, die immerhin als ein europäisches Exekutivorgan mit weitreichender Befugnis vom Feinstaub bis zur Anti-Diskriminierung von den Mitgliedsstaaten einstimmig institutionalisiert worden ist, betreiben französische und deutsche Politiker nationale Industriepolitik, in der sie mit ihrer nationalen Kreditmacht um deutsche oder französische Gelderträge kämpfen. Dazu gehört auch, daß Deutschland und Frankreich für sich das Recht beanspruchen, sich dabei vom Stabilitätspakt, den nicht zuletzt die deutsche Regierung damals in Maastricht durchgesetzt hat, nicht behindern zu lassen. Diese Erfindung, mit der sich Deutschland damals bereiterklärte, die "Stabilität" seiner D-Mark an die Gemeinschaftswährung abzutreten, verfolgte die Absicht zu verhindern, daß sich die kleineren und wirtschaftlich schwächeren Nationen auf Kosten der Stabilität des neuen Euro bereichern. Nun, wo sich herausstellt, daß die Einhaltung der Maastricht-Kriterien gerade Deutschland nicht gelingt, wird von den anderen europäischen Nationen verlangt zu akzeptieren, daß die Stabilitätskriterien für Deutschland nicht gelten sollen. Deutschland stellt somit das Verhältnis von EU-Recht und nationaler Macht in aller Deutlichkeit klar: Europäische Beschlüsse gelten nur so lange, wie die entscheidenden Mächte sie als ihr Instrument nutzen können.

Das wird von der demokratischen Öffentlichkeit in Europa als "Renationalisierung" wahrgenommen. Aber davon, daß Staaten wie Deutschland und Frankreich sich auf sich selbst zurückzögen – und so dem Unmut ihrer Bürger Recht gäben –, kann nicht die Rede sein. Die Führungsstaaten Europas ziehen aus der gegenwärtigen Lage einen anderen Schluß: Die Europäische Verfassung muß trotz aller störrischen Wählermehrheiten in Kraft gesetzt werden, und zwar aus zwei Gründen:

Kein Wunder also, daß die Europäische Verfassung und ihre Ratifizierung durch die Einzelstaaten sehr umkämpft sind.

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