ERA: Eine feine Gelegenheit zur Lohndrückerei
Noch bevor die Metalltarifrunde 2007 losgegangen war und die IG-Metall ihre 6,5-%-Forderung auf den Tisch legen konnte, hat sich für die Metaller der Lohn bereits drastisch geändert. Schon seit den 70er Jahren hält es die Gewerkschaft nämlich für eine "willkürliche" und "sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung", dass der Entgelttarif zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet. Nun ist nach zähem, beinahe dreißig Jahre währendem Ringen mit der Einführung des neuen Entgeltrahmentarifabkommens (ERA) ihr Jahrhundertprojekt erfolgreich zum Abschluss gebracht: Statt des bisherigen "Zweiklassensystems" mit Gehaltsklassen für Angestellte und Lohngruppen für Arbeiter gibt es nun einheitliche Entgeltstufen für alle Mitarbeiter. Die IG Metall verkündet stolz, dass jetzt "Arbeit und Leistung nach zeitgemäßen Kriterien bewertet" und bezahlt werden. Die Tarifspezialisten der IG Metall haben sich nämlich nicht lumpen lassen und ein hochkomplexes System ausgetüftelt.
Danach wird der tarifvertraglich vereinbarte Ecklohn in nicht weniger als 17 Entgeltstufen ausdifferenziert. Diese 17 Entgeltstufen sollen nun nach Auffassung der IG Metall die verschiedenen Anforderungen widerspiegeln, die ein Arbeitsplatz stellt, und die unterschiedliche Gewichtung dieser Anforderungen nach den hohen Prinzipien der Gerechtigkeit vornehmen. Zu dem daraus sich ergebende Grundentgelt kommt jetzt ein Leistungsentgelt, das sich nach einer Bewertung dessen richtet, wie weit der jeweilige Mitarbeiter den Anforderungen seines Arbeitsplatzes individuell entspricht - selbstverständlich erfolgt diese Bewertung ebenfalls nach penibelst festgelegten Kriterien. Hinzu kommen Belastungszulagen etc. pp.
Wer besagtes "Jahrhundertwerk" in all seiner Weisheit verstehen will, dem hilft die Gewerkschaft mit 122 von ihr ausgearbeiteten Tarifbeispielen. In denen kann jeder Interessierte all die Differenzierungen durchspielen, die sich der gewerkschaftliche Gerechtigkeitssinn hat einfallen lassen und die offenbar nötig sind, damit die Entlohnung für die Gewerkschaft zu einer gerechten Sache wird.
Für die Verwirklichung einer total gerechten Einklassen-Lohnhierarchie war die Gewerkschaft bereit, die von den Arbeitgebern gesetzte Bedingung der Kostenneutralität zu erfüllen und den geforderten Preis zu bezahlen: Damit bei der Umstellung auf das neue Entlohnungssystem auf die Arbeitgeber auch garantiert keine zusätzlichen Belastungen zukommen, hat man die Bildung betrieblicher Ausgleichskonten vereinbart, die schon seit 2002 - jährlich, anlässlich der Tarifrunde - mit einbehaltenen Lohnprozenten bestückt wurden und deren Betrag sich bis 2005 auf immerhin 2,79 % der betrieblichen Lohnsumme aufsummiert hat. Dieser Betrag "kann jetzt abgerufen werden", zum "Ausgleich" etwaiger Mehrbelastungen für die Unternehmer durch die Umstellung. Wo dieser Betrag nicht ausreicht, um durch per ERA - unbeabsichtigt! - verursachte Lohnsteigerungen auszugleichen, kann ... z. B. durch eine vorübergehende Absenkung des tariflichen Urlaubs- bzw. auch Weihnachtsgeldes ... kostenneutral abgefedert
werden, heißt es auf der Internetseite des Arbeitgeberverbandes "Gesamtmetall". Also auch das hat man für die Interessen der Arbeitgeber vorsorglich vereinbart.
Umsichtig wie sie ist, hat die Gewerkschaft bei der Ausarbeitung des Abkommens umgekehrt aber auch die Möglichkeit mitbedacht, dass sich Mitarbeiter mit ihrem Entgelt nach ERA - in Einzelfällen und natürlich ebenfalls unbeabsichtigterweise - schlechterstellen könnten, und eine Regelung solcher Härtefälle mit einbauen lassen:
"ERA kann im Einzelfall auch zu Abgruppierungen führen, insbesondere wenn jemand bislang fälschlich zu hoch eingruppiert worden war. Der alte Besitzstand soll jedoch gesichert bleiben, zwar nicht in der Eingruppierung, so doch im Geld. In solchem Fall der individuellen Entgeltsicherung wird auf das neue, niedrigere Tarifentgelt noch eine Besitzstandszulage gezahlt, die langsam von künftigen Tariferhöhungen aufgezehrt wird." (Gesamtmetall online)
Na prima. Damit wären in den Fällen also auch schon mal Lohneinbußen vorsorglich und langfristig gesichert.
Und was sagen die Arbeitgeber dazu?
Die waren auf dieser Grundlage zur Unterschrift bereit und haben an dem Abkommen richtig Gefallen gefunden. Wie sie erläutern, hat die alte tarifliche Lohn- und Gehaltsdifferenzierung die betriebliche Realität gar nicht mehr geprägt
, und die Arbeitgeber beglückwünschen sich zu der neuen Entgelthierarchie, die den "Leistungsgedanken", der aus ihrer Sicht in der modernen Arbeitswelt "immer wichtiger wird", in den Vordergrund stellt. Wenn sie so daherreden, dann weiß man schon, wie der Hase läuft: ihnen fällt nun die erfreuliche Aufgabe zu, ihre Belegschaften in diesen neuen Entgeltrahmen einzusortieren, und so eine Gelegenheit lassen sie sich nicht entgehen!
Durch die fällige Neu-Eingruppierung werden alle bislang geltenden Kriterien der Lohnbemessung außer Kraft gesetz; jeder bisher anerkanntermaßen zu bezahlende Lohn wird fraglich; jeder Lohnbestandteil muss sich überprüfen lassen. Und diese Überprüfung nehmen die Arbeitgeber gemäß ihrem Interesse vor. Die Einführung von ERA wird so zum Einfallstor für Lohnsenkungen im großen Stil, wie die Gewerkschaft nunmehr auf ihrer Internetseite IG-Metall online beklagt:
"Mittlerweile zeigt sich, dass in vielen Betrieben das neue Entlohnungssystem zu radikalen Lohnkürzungen verwendet wird. Von Kürzungen um durchschnittlich 20 % wird berichtet, auf der anderen Seite sind Erhöhungen kaum bekannt geworden."
Es ist schon dreist, wie die IG Metall die Konsequenzen ihres neuen, zur "gerechterer" Entlohnung abgeschlossenen Vertragswerkes bespricht. Sie sagt: Es zeigt sich also, daß das neue Abkommen zu radikalen Lohnkürzungen verwendet wird, und tut so, als hätte man damit ja nie und nimmer rechnen können! Die Einführung von ERA hat also etwa den gleichen Effekt, als würden die Metallarbeitgeber auf einen Schlag ihre ganze alte Belegschaft los werden, die mit ihren althergebrachten "Besitzständen" nicht mehr in die heutige Lohnlandschaft mit ihren Niedriglohn-Verhältnissen passt, und sie durch Billiglöhner ersetzen.
Nur, dass diese verbilligten Mitarbeiter im Unterschied zu neuen Billigarbeitern noch nicht einmal eingearbeitet werden müssen
...und die Mitarbeiter?
Die sind sauer. Kein Wunder. So kann man in den Stuttgarter Nachrichten vom 01. 12. 2006 lesen:
"Als Jahrhundertwerk wurde er gepriesen. Doch mittlerweile hat der neue einheitliche Entgeltrahmen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie (ERA) Glanz verloren. In vielen Betrieben sorgt die Einführung sogar für richtigen Ärger. In den letzten Wochen haben Zehntausende von Daimler-Mitarbeitern ihre neue Entgeltgruppe mitgeteilt bekommen. Dabei gab es viele lange Gesichter. Denn eine große Zahl von Beschäftigten wurde in Gruppen gesteckt, deren künftiges Grundentgelt deutlich niedriger war als das bisherige. In manchen Fällen betrug die Differenz sogar einige hundert Euro pro Monat."
Und man erfährt weiter: Vereinzelt geht der Unmut der "Kollegen" so weit, dass es zu spontanen Arbeitsverweigerungen und Protestaktionen kommt; z. B. bei MAN, wo ca. 1000 Mitarbeiter von Stufe 3b auf Stufe 1b mit Einkommenseinbußen von 100 bis 400 EUR pro Monat herabgestuft worden waren und wo sich Mitarbeiter aus Protest weigerten, Arbeiten, die in den Stellenbeschreibungen nicht ausdrücklich vermerkt worden waren, durchzuführen, und damit dafür sorgten, dass nicht weitergearbeitet werden konnte.
Und was fällt der Gewerkschaft da ein? Richtig! Noch nie war sie so wertvoll wie heute! Denn wo blieben die lieben Kollegen in dieser Lage ohne sie? Wer würde sie darüber aufklären, wer die ungerechte Behandlung zu verantworten hat, über die sie sich beschweren, und wer würde sich ihrer Sache annehmen? Dafür gibt es doch die Gewerkschaft! Im Presse-Info des Betriebsrates von Alstom liest sich das so:
"Die Zuordnung einzelner Mitarbeiter zu diesen Tätigkeitsbeispielen war Aufgabe des Arbeitgebers. Dort setzte nun auch der Protest der Arbeitnehmer an, die sich durch die Arbeitgeberseite vielfach den falschen Beispielen zugeordnet sahen. Mittlerweile liegen Personalbüro und Betriebsrat fast 200 Reklamationen gegen die Zuordnung zu den Tätigkeitsbeispielen vor. Betriebsräte und Beschäftigte warfen daher dem Produktionschef Walter Grödl auf einer spontanen Protestversammlung vor, dass ERA bei Alstom als Entgelt-Reduzierungs-Abkommen übersetzt und als Kostensenkungsprogramm missbraucht werde.
[...]
Die Veranstaltung endete nach 2 Stunden mit der Zusage, dass alle Reklamationen geprüft würden und offensichtliche Fehlentscheidungen bei der Zuordnung sofort korrigiert werden. Der Betriebsrat kündigte an, die Frage der ERA-Umsetzung zum Hauptthema der in einigen Wochen vorgesehenen Betriebsversammlung zu machen, und forderte die Arbeitnehmer auf, ihr Reklamationsrecht zu nutzen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen."
So kann die IG-Metall doch zeigen, wozu sie fähig ist: Erst spendiert sie den Arbeitgebern eine Steilvorlage fürs Lohnsenken. Dann sind ihre Mitglieder darauf angewiesen, dass die Gewerkschaft in Gestalt ihrer Betriebsräte das Schlimmste verhindert.
Bei MAN wurden die Abgruppierungen nach Intervention des Betriebsrats sogar wieder zurückgenommen. Für die IG Metall ist das nicht ein Eingeständnis, dass sie mit dem ERA ihren Mitgliedern geschadet hat, sondern, dass die IG Metall für ihre Mitglieder das Beste für die Durchsetzung ihrer Interessen ist.
So wirbt die IG Metall auf ihrer Internetseite für sich unter der Rubrik Mitgliederwerbung:
"Wir sind im Betrieb für Sie da! Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute vor Ort sorgen dafür, dass die IG Metall immer präsent ist, wenn es um die großen und kleinen Probleme oder Erfolge geht, die das Arbeitsleben ausmachen."
Und in der PDF-Broschüre der IG-Metall Baden Württemberg mit dem Titel "Wie komme ich zu meinem Leistungsentgelt?" heißt es Darum: Nicht abseits stehen! Ja ich möchte Mitglied werden.
Ja, dazu fällt uns jetzt auch nichts mehr ein.
Die IG Metall hält es offenbar für eine prima Werbung, wenn sie erst in ihren Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit den Arbeitgebern für den Schaden der Beschäftigten sorgt und sich dann als Adresse empfiehlt, die sich mit allem juristischem Sachverstand um die Beantwortung der Frage kümmert, ob aller Schaden der Beschäftigten zu Recht hinzunehmen ist oder nicht!