« vorige nächste » Die Sendung vom 12. Dezember 2007

Peter Decker zu "Der Staat - dein Freund?"

Alle Betätigung der Freiheit ist eine Frage des Dürfens. Konflikte, die Leute in diesem Land austragen, Interessen, die sie verfolgen, stehen unter dem Vorbehalt einer Erlaubnis durch die Obrigkeit. Ob Lokführer streiken, G8-Kritiker demonstrieren, Unternehmer Teile ihrer Belegschaft entlassen oder Löhne kürzen, sogar ob Raucher rauchen - alles ist eine Frage des Rechts. Nicht ob einer den andren schädigt, ist die Frage, sondern ob er ein Recht dazu hat. Handlungen, die in Übereinstimmung mit den Setzungen der Staatsmacht sind, also rechtlich in Ordnung gehen, genießen den Schutz der öffentlichen Gewalt gegen andere Bürger, deren Interessen davon beschädigt werden. Handlungen aber, die keine rechtliche Erlaubnis vorweisen können, gelten - gleichgültig, ob sie außer dem Recht noch wen oder was verletzen - als Angriff auf die Autorität des Staates und werden mit Gewalt unterbunden, unterdrückt, bestraft. Das ganze Zusammenleben der Menschen - man hat sich so sehr daran gewöhnt, dass man es gar nicht mehr bemerkt - wird bestimmt von den Verordnungen der politischen Herrschaft und geregelt durch Gewalt. Warum das so ist – und für welchen Zweck das so sein muss, kann in kurzen Thesen nicht erklärt, aber vielleicht skizziert werden.

1.

Der moderne Staat ist die politische Gewalt der kapitalistischen Gesellschaft. Er antwortet nicht auf einen vom Himmel gefallenen Kapitalismus, schlägt sich nicht herum mit der Regulation anarchischer Marktverhältnisse, für die er nichts kann, sondern und zu allererst verordnet er in seinem Machtbereich die kapitalistische Wirtschaftsweise. Das geschieht durch den Erlass weniger Grundrechte. Mit dem Recht auf die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und dem materiellen Inhalt dieser Freiheit, dem "Schutz des Privateigentums", sowie der "Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz" ist die Welt eigensüchtiger Privateigentümer geschaffen, deren jeder sein Wohl auf Kosten anderer sucht und durch die erpresserische Ausnutzung von deren Angewiesenheit auf das, was nur ihm gehört, verwirklicht: Der Konkurrenzkampf ist als allgemeine Verkehrsform der Bürger politisch geschaffen. Von diesem Kampf aller gegen alle macht die Rechtsordnung das Leben der Gesellschaft und jedes einzelnen abhängig und zwingt alle, sich ihm zu stellen.

2.

Die politische Herrschaft belässt es nicht bei einem abstrakten Ordnungsrahmen, sondern greift in die verordnete Konkurrenz beständig ein. Mit immer neuen Gesetzen regelt sie das Handeln der Bürger bis ins Kleinste, um die ruinösen und selbstzerstörerischen Folgen des wechselseitigen Ausnutzens und Schädigens - nicht zu verhindern - sondern für das Große Ganze und in letzter Instanz für sich selbst funktional zu machen. Sie präzisiert die Erlaubnisse für die Schädigung der Privatinteressen untereinander und zieht ihr Grenzen, schafft und formt so die sozialen Charaktere, die sie dann mit ihrem Recht schützt. So erfährt neben und lange nach den besitzenden Klassen die Klasse der Lohnarbeiter die öffentliche Anerkennung, dass auch sie Privateigentümer sind, deren Eigentum öffentlichen Schutz verdient - auch wenn sie nichts besitzen als sich selbst. Sie bekommen Arbeiter-Rechte gewährt, in denen anerkannt ist, dass auch ihr Dienst an der nationalen Wirtschaft von gewissen Existenzbedingungen abhängt, die nach Möglichkeit gewährleistet werden sollen.

3.

Freilich beschränkt sich der kapitalistische Staat nicht darauf, den neutralen Schutzherrn der von ihm geschaffenen sozialen Klassen zu spielen und die Rechte zu schützen, die er ihnen verleiht. Er ist Parteigänger des Erfolgs der kapitalistischen Reichtumsproduktion, von der er alle Lebensbedingungen im Land einschließlich seiner eigenen finanziellen Basis (Steueraufkommen) abhängig gemacht hat. Daher will der Staat das Wachstum des Kapitals und den weltwirtschaftlichen Konkurrenzerfolg seines nationalen Standorts. Für beides sorgt er in der Wirtschaftspolitik, indem er die ganze Gesellschaft als Standortbedingung (Infrastruktur, Ausbildung, Forschung, preisgünstige Sozialsysteme etc.) herrichtet und für das Wachstum des Kapitals in Dienst nimmt. In diesem Sinn ist er der "ideelle Gesamtkapitalist".

4.

Staatliche Beschlüsse werden gefasst in Form von Gesetzen. Das Recht ist das Kommandomittel der Herrschaft und funktioniert auch ohne Demokratie. Politik aber wird in Demokratien gemacht, wo gewählte Volksvertreter um die Gesetzgebung streiten, d.h. darum, mit welchen Zwangsverordnungen die Bürger der verschiedenen Klassen zur Beförderung des kapitalistischen Nationalerfolgs am Besten hindirigiert werden. Die Staatsmacht erlaubt diesen Streit nur unter der Bedingung, dass alle Klassen ihre Abhängigkeit vom Wachstum des Kapitals als die Voraussetzung ihrer Privatinteressen, also den Vorrang dieser Voraussetzung vor ihren Interessen anerkannt haben. Andernfalls funktioniert der kapitalistische Staat als Diktatur. Im so definierten Gemeinwohl versucht dann jeder der prinzipiell berechtigten Stände seine besonderen Anliegen als fürs Ganze nützlich und nötig unterzubringen - logischerweise mit sehr unterschiedlichem Erfolg: Die Unternehmer können mit Recht darauf verweisen, dass von ihrem Erfolg alles im Land abhängt, das Gemeinwohl also mit ihrem Privatinteresse im Wesentlichen in eins fällt. Die Arbeiter dagegen müssen immer stören und das Gemeinwohl beschädigen, wenn sie daran erinnern wollen, dass auch ihre Fähigkeit und Bereitschaft, ihren Dienst zu tun, gewisse Bedingungen und einen Preis haben. Wenn freie, nur dem Großen Ganzen verpflichtete Volksvertreter die diversen Anliegen prüfen und im Ergebnis genau so viel Arbeits-, Mutter- und Umweltschutz beschließen, wie der nationale Kapitalismus braucht, damit es mit ihm weitergeht, und wie er sich leisten kann, ohne dass Wachstum und Konkurrenzfähigkeit Schaden nehmen, dann haben die Anliegen des weniger wichtigen Teils des Volkes ihren systemgemäßen Platz gefunden.

5.

Der "Kampf um Rechte" ist der in der Demokratie vorgesehene Umgang mit unbefriedigten oder verletzten Interessen. Basisbewegungen, Gewerkschaften, Parteien tragen ihre Anliegen - bittend, fordernd oder über ihre Lobby - an den Gesetzgeber, den großen Gewährer, heran und beantragen, er möge sie zu Rechten erheben, d.h. ihren Anliegen endlich die Gewalt des Staates gegen die Interessen anderer Konkurrenzbürger leihen.

Wer vom Staat Rechte fordert, hält ihn grundsätzlich für seinen Beschützer - einen säumigen vielleicht, der sein Ohr falschen Beratern und der falschen Lobby geliehen hat, - aber doch für eine Macht, die zu Wohltaten gegenüber denen berufen ist, die unter ihrem Regime eigentümlicher Weise immer zu den Schwachen gehören.

Wer Schutzrechte fordert, hat zweitens nichts einzuwenden gegen den Konkurrenzkampf, der durch das Recht in Gang gesetzt wird und die Ergebnisse hervorbringt, gegen die man wieder neue Rechte braucht. Noch nicht einmal gegen diese Konkurrenzresultate selbst - Reiche, Arme und ganz Arme - wendet sich, wer etwa ein Recht auf Arbeit, auf Grundeinkommen, auf Mindestlohn fordert. So jemand verlangt nur, dass die Verarmung Grenzen kennen und eine allgemeine Minimalexistenz gewährleistet sein sollte.

Wer Rechte fordert, glaubt drittens, dass das Geforderte zum allgemeinen Staatsprogramm passt und ein Plätzchen in ihm finden kann. Das kann richtig sein. Wer gar nichts anderes will, als das existente Staatsprogramm um Felder zu ergänzen, die langfristig im Interesse des Staates und des Erfolgs seiner Ordnung sind, der liegt ganz richtig, wenn er den Gesetzgeber auf Versäumnisse aufmerksam macht und ihn davor warnt, dass es sich rächen werde, wenn er auf dies oder das nicht Acht gibt. Es wirft zwar ein Licht auf die Prioritäten des ideellen Gesamtkapitalisten, dass ihm sogar die Rücksicht auf natürliche und soziale Existenzbedingungen seiner eigenen Ausbeutungsordnung erst durch Streiks und Demonstrationen abgerungen werden musste. Recht bekommen haben die Forderungen der Umwelt- und Arbeiterbewegung (Acht-Stunden-Tag, Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung, Atomausstieg etc.) aber nur und nur so weit, wie sie der Gesetzgeber als Voraussetzungen für den langfristigen Erfolg des nationalen Kapitalismus anerkannt hat.

6.

Wer dagegen andere Ziele hat, soll besser nicht mit der Forderung nach Rechten an den Staat herantreten. Wer nicht ein Existenzminimum für die Armen anstrebt, sondern die Beseitigung der Armut; wer nicht eine bessere Behandlung der Arbeitslosen zu erreichen sucht, sondern die Beseitigung der Absurdität, dass Menschen ins Elend stürzen, weil die Gesellschaft ihre Mitarbeit gar nicht mehr braucht; wer nicht nur den menschlichen "Kostenfaktor Arbeit" besser stellen, sondern seine Rolle als leidiger Kostenfaktor des eigentlichen Wirtschaftszwecks abschaffen will - der tut gut daran, sich von der Illusion einer Vereinbarkeit seiner Ziele mit der existenten Staatsräson zu verabschieden. Er muss wissen und anderen gegenüber deutlich machen, dass seine Sache nur zum Tragen kommt, wenn das gültige Staatsprogramm gekippt und die politische Macht, die es mit ihrer Gewalt in der Gesellschaft durchsetzt, gebrochen wird. Er wird von ihr keine Rechte gewährt bekommen wollen.

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Peter Decker, Thesen zum Imperialismus - Gibt es das heute noch?

Wer unter dem Stichwort Weltordnung eine geordnete Welt erwartet, liegt daneben. In der Ordnung von heute akkumulieren die "Brennpunkte". Krieg und Kriegsdrohung, Abschreckung, von außen geschürte Bürgerkriege, failed states und Chaos - all das ist Normalzustand. Die größten und wichtigsten Staaten des Globus sind bei jeder Schlächterei mitten drin. Die USA führen seit Jahren einen groß angelegten Krieg um die Neuordnung des Nahen Ostens mit dem Ziel, erstens islamistische Feinde und arabischen Nationalismus zu vernichten, und zweitens dadurch die Gefolgschaft der übrigen Staatenwelt, also amerikanische Führung zu erzwingen. Die EU-Mächte, Russland und China leisten hinhaltend Widerstand oder machen berechnend mit. Aber nicht, um den Amerikanern zu helfen und sich ihrer Führung zu beugen, sondern um ihnen das Feld der militärischen Neuordnung des Globus nicht alleine zu überlassen und selbst als bedrohliche Machtmonster Statur zu gewinnen und von den USA die Berücksichtigung ihrer nationalen Ansprüche zu erzwingen.

Wir sind Betroffene und Instrumente in einem Konkurrenzkampf um Herrschaftsverhältnisse zwischen Staaten Die politischen Souveräne kommandieren und verpflichten nicht nur ihre jeweiligen Bürger, sondern ringen darum, sich auch die politische Herrschaft über andere Gesellschaften gefügig und dienstbar zu machen. Soweit das Faktum. Die Frage ist: Warum lassen sich die heutigen Gemeinwesen nicht in Ruhe? Warum geht der internationale Austausch nicht ab ohne einen Kampf um Diktat und Gefolgschaft zwischen den Staatsgewalten? Hier eine überaus knappe Antwort.

1.

Der Staat, der in seinem Inneren Kapitalismus etabliert, schützt und zum Florieren bringt, öffnet den einheimischen Unternehmen den Weg ins Ausland, indem er bei anderen Staatsgewalten die Erlaubnis erwirkt und die Konditionen dafür vereinbart, dass seine Geschäftsleute auch im fremden Hoheitsbereicht den Schutz ihres Eigentums genießen, kaufen, verkaufen, investieren und Leute ausbeuten können dürfen. Schon die Öffnung anderer Staaten - einseitig oder gegenseitig -, sowie die Vereinbarung der Konditionen des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs zwischen souveränen Staaten ist eine Gewaltfrage.

2.

Wenn der Staat seinen Kapitalisten das Spielfeld erweitert - inzwischen auf den ganzen Globus -, wenn er privaten Geschäftsinteressen dient, macht er sich gleichwohl nicht zu deren selbstlosem Diener; er ist kein Getriebener und Gezwungener, auch nicht unter den Bedingungen der heutigen "Globalisierung"; vielmehr bezweckt die Ausweitung der Geschäftsgelegenheiten aufs Ausland, das Kapitalwachstum auf dem nationalen Territorium zu beschleunigen, also das erste Lebensmittel der kapitalistischen Nation und die materielle Grundlage der Staatsmacht zu befördern.

3.

Damit macht der bürgerliche Staat ausländische Reichtumsquellen zu eigenen; setzt deren Nutzung und Aneignung aber auch dem Verlauf der kapitalistischen Privatkonkurrenz aus. Er ist nun aber kein neutraler Beschützer des internationalen Geschäftsgangs nach dem olympischen Motto: "Der Bessere möge gewinnen!", sondern Partei. Er erlaubt den internationalen Geschäftsverkehr nur um sich am Partnerstaat zu bereichern und nicht um sich zu seinem Nachteil zur Reichtumsquelle anderer Nationen machen zu lassen. Daher steht er in einem ständigen Kampf mit “Partner-Nationen” um die Korrektur von Handels- und Investitionsbedingungen mit dem Ziel, dass diese Bedingungen so vereinbart werden sollen, dass sie die Benutzung der Ökonomie des Partnerstaats garantieren, eine schädliche Benutzung durch ihn aber ausschließen. "Argumente" in diesem Ringen sind: a) Was ein Staat mit dem gewährten Zugang zu seinem Binnenmarkt dem anderen zu bieten hat. Was er ihm b) also auch entziehen und welchen Schaden er dadurch bei ihm anrichten kann. Entscheidendes Argument in diesem diplomatischen Streit bleibt aber c) stets die politisch-militärische Macht selbst.

4.

Deshalb stehen die kapitalistischen Staaten getrennt von ihrer ökonomischen Konkurrenz - und als Grundlage dafür – in einer nie endenden Konkurrenz um überlegene Gewalt; ihr Ideal, von den USA direkt angestrebt, ist das Gewaltmonopol über die Welt der Staatsgewalten. Jeder Souverän verlangt von anderen, mit denen er in Verkehr steht, ihn als die Macht, die er ist, anzuerkennen und auf dieser Basis, die Ansprüche, die er stellt, als sein gutes Recht zu respektieren. Diese Gewaltkonkurrenz ist losgelöst von einzelnen wirtschaftlichen Verträgen, von Konjunktur und Krise. Sie ist überhaupt keine Wirkung irgendeines Nicht-Funktionierens, sei es der inneren Akkumulation, sei es äußerer Benutzungsverhältnisse. Vielmehr ist sie die Grundlage des ganzen diplomatischen und ökonomischen Verkehrs zwischen den Staaten. Frieden herrscht, wenn zwei Seiten sich mit dem gegebenen Herrschafts- und Unterordnungsverhältnis zwischen ihnen zufrieden geben. Krieg “bricht aus”, wenn eine Seite (oder beide) zu dem Schluss kommt, die andere missachte umfassend die Rechte, die sie sich herausnimmt.

5.

In ihrer Konkurrenz als sich abschreckende und bedrohende Gewalten denken Staaten strategisch, d.h. sie antizipieren Krieg zwischen sich, sie unterhalten mitten im Frieden große Heere und rüsten; von Seiten möglicher Gegner verbitten sie sich Rüstungsanstrengungen. Sie organisieren die Welt in große Fronten, die den Feind bedrohen, und ringen in Bündnissen um die Ein- und Unterordnung der Partner unter ihre Führung. Für die militärische Stärkung der Nation und die Schwächung rivalisierender Staaten werden alle inländischen und weltwirtschaftlichen Reichtumsquellen der Nation in Dienst genommen (Wirtschaftskrieg, Sanktionen, Rüstungs- und Kriegskosten) und der Selbstbehauptung der Schutzmacht des nationalen Kapitalismus zur Not geopfert - im Krieg bis hin zur Zerstörung des eigenen Landes.

Das frühere Verhältnis der USA zu ihren europäischen Nato-Waffenbrüdern und das heutige Ringen um europäische Augenhöhe bzw. um die Degradation der einstigen Verbündeten zu Hilfstruppen im Anti-Terror-Krieg ("Koalition der Willigen") unterstreichen die grundsätzlichen Ausführungen nur.


Die beiden Beiträge wurden auf dem Kongress "No way out?" in Frankfurt vom 07.-09.12.2007 gehalten

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