« vorige nächste » Die Sendung vom 26. März 2008

Tarifverhandlungen im Einzelhandel Anno 2008

Ein Tarifstreit, von dem keiner so recht was merkt

Im Einzelhandel gibt es seit einem Jahr einen Tarifstreit, von dem keiner so recht was merkt. In der FAZ vom letzten Samstag konnte man in einer kurzen Mitteilung zur Kenntnis nehmen, dass am Tag zuvor "die erste Verhandlungsrunde zwischen den Arbeitgebern und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nach monatelangem Stillstand gescheitert" ist. Einmal ist diese Tarifauseinandersetzung kurz in die Schlagzeilen gekommen und zwar im Zusammenhang mit der Frage, ob nicht das Weihnachtsgeschäft durch diesen Tarifstreit gestört werden könnte. Und in diesem Zusammenhang hat man ein bisschen was über das Kräfteverhältnis erfahren, das diese Auseinandersetzung bestimmt: Die Arbeitgeber finden die Androhung der Gewerkschaft, das Weihnachtsgeschäft zu bestreiken, einfach lächerlich; man "bezweifelt, dass die Gewerkschaft dazu in der Lage ist" (www.haz.de,21.12.07); und ergötzt sich an der eigenen Macht, der die andere Seite nichts entgegenzusetzen hat. So verkündete der Sprecher des Einzelhandelsverbandes in der FAZ vom 19.11.: "Verdi hat nicht die Mittel, das Weihnachtsgeschäft lahm zu legen oder empfindlich zu stören ... Den Weihnachtsmann kann man nicht bestreiken."

Die Gewerkschaft demonstrierte zwar Kampfbereitschaft. Doch die Öffentlichkeit weiß, wie dieses Auftreten einzuschätzen ist - zumal die Gewerkschaft im Großen und Ganzen bestätigt, was die Arbeitgeber vermelden: dass die Gewerkschaft nicht viel auszurichten hat: Sie beschwert sich nämlich über unlautere Machenschaften, mit denen die Handelsunternehmer ihre Streikmaßnahmen unterlaufen, So ist auf der Internetausgabe des Stern vom 19.12.07 Folgendes zu lesen: "Laut Gewerkschaft holen die Händler während der Streiks auch Leiharbeiter und Mitarbeiter aus anderen Unternehmen herbei... Hinzu kommt laut Verdi ein Heer von knapp 900 000 Minijobbern, das ein Großteil des Geschäfts in der Branche erledigt und für die die Tarifverträge nicht gelten. 'Oft bekommen sie (die 400-Euro-Kräfte) gerade mal fünf bis sechs Euro brutto. Mir sind aber auch schon 2,50 Euro berichtet worden', sagt Verdi-Sprecherin Erika Richter." (www.stern.de, 19.12.)

Und nachdem somit gegenüber einer drohenden Störung des Weihnachtsgeschäftes weitgehend Entwarnung gegeben wurde, ist auch das öffentliche Interesse an diesem Arbeitskampf wieder versickert. Überhaupt nicht von Interesse ist für die Öffentlichkeit schließlich, worum es in dieser Auseinandersetzung geht. Und schon gleich interessiert sie sich nicht für die Zustände, die in dieser Branche herrschen, in der es offenbar immer mehr zur Regel wird, dass Löhne weit unterhalb aller derzeit diskutierten Mindestlöhne gezahlt werden. Das alles ist ja auch überhaupt nicht aufregend, sondern ganz normal in einer Branche, die klassischerweise dem Niedriglohnsektor zugerechnet wird.

Zu tun hat man es beim Einzelhandel mit einer Branche, in der den Unternehmern eine schier unerschöpfliche Arbeitskraftreserve zur Verfügung steht; ein Heer von angestammten und zugewanderten Arbeitslosen, die Arbeit um jeden Preis suchen. Von Staats wegen wird dieses Heer noch verstärkt verfügbar gemacht durch die Hartz-4-Gesetze. Diese Hartz-4Gesetze zwingen die Betreffenden dazu, die miesesten Jobs anzunehmen; und diese Beschäftigten sind sofort einsetzbar für die zahllosen Handlangerdienste, die in diesem Gewerbe zu erledigen sind; für Jobs, die keine großen Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen; erledigt von Leuten, die auf ihrem Posten jederzeit ersetzbar sind.

Um die gewerkschaftliche Vertretung von Arbeiterinteressen ist es in dieser Branche schon allein deswegen schlecht bestellt. Der zuständigen Gewerkschaft Verdi ist in den letzten Jahren ihr Tarifpartner weitgehend abhanden gekommen; viele große Unternehmen haben die Tarifgemeinschaft verlassen - sie sehen nicht ein, warum sie sich überhaupt noch mit einer Gewerkschaft auseinandersetzen und eine Tarifbindung akzeptieren sollen. Bei den Kleinkrämern um die Ecke, die es ja auch noch massenhaft gibt, hat die Gewerkschaft sowieso Hausverbot. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Arbeitnehmer im gesamten Einzelhandel liegt bei ca. 30%.

Zu fordern hat in dieser Branche demzufolge nur eine Seite etwas: die Arbeitgeber. Sie können die Arbeitsbedingungen mehr oder weniger einseitig diktieren. Und sie sind es auch, die in Gestalt ihres Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, - abgekürzt heißt der HDE - Tarifverträge kündigen, weil sie die Tarife und Arbeitsbedingungen geändert sehen wollen. Die Einzelhändler sind allesamt standorttreu und oft mittelständische Unternehmen, die mit ihrem Kapital nicht auswandern können. An ihnen kann man also studieren, wozu es Arbeitgeber - ganz ohne den berühmten Sachzwängen der Globalisierung ausgesetzt zu sein - in Sachen ständiger Verschärfung der Ausbeutungsbedingungen bringen, wenn man sie schalten und walten lässt, wie ihr Geschäftsinteresse es verlangt.

Mit und ohne gewerkschaftliche Zustimmung haben sie in den letzten Jahrzehnten immer mehr Flexibilisierung durchgesetzt und dabei einen bemerkenswerten Stand erreicht. KAPOVAZ und FREQUOVAZ heißen die einschlägigen Verfahren, mit denen man aus den Mitarbeitern möglichst viel Arbeit herausholt und dafür sorgt, dass ja keine unnötige Arbeitsstunde mehr bezahlt werden muss. KAPOVAZ steht dabei für "Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit"; die auch "Abrufzeit" genannt wird. Die Einzelhändler, die hier zu den Vorreitern gehören, nötigen ihren Beschäftigten vertraglich auf, dass diese zwar nur die vereinbarte Stundenzahl täglich arbeiten und bezahlt kriegen, sich aber ganztägig zur Verfügung halten müssen. So wird auch die arbeitsfreie Zeit der Beschäftigten zu einer Zeit, in der sie ihr Arbeitgeber verplanen kann. Er hat auf sie potenziell und bei Bedarf auch reell Zugriff. Die täglichen Einsatzzeiten werden den Beschäftigten so kurz wie möglich vorher mitgeteilt, sie wechseln täglich, und bei Bedarf sind Überstunden zu leisten.

All dies erhöht noch die Kalkulationsfreiheit der Unternehmer im Umgang mit ihren Angestellten und gestattet ihnen, Personalkosten zu sparen. Was das für die von ihnen Beschäftigten heißt, darüber wird man von sachverständiger Stelle wahrheitsgemäß aufgeklärt: Dazu kann man auf der Internetseite eines Kölner Forschungsprojekts "Arbeits- und Sozialrecht innovativ.de" lesen: "Für die Mitarbeiter ist damit eine ständige Arbeitsbereitschaft verbunden. Diese Variante der Arbeitszeitflexibilisierung findet sich in größerem Umfang vor allem im Einzelhandel. Eine andere Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ist 'FREQUOVAZ'. Hierbei wird die Arbeitszeit an die Kundenfrequenz angeglichen." (www.aus-innovativ.de.de).

Letzteres stellt, wie ein Vertreter der Branche im Fernsehen respektheischend erläutert, das betriebliche Management vor höchste Anforderungen: "Sie müssen genau ausmessen, wo brauchen Sie im Moment welche Besetzung, und die müssen Sie sicherstellen. Das geht häufig immer noch gut. In der Hälfte der Fälle geht es mit Vollzeit, aber mehr als die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse - haben wir vernommen - sind im Teilzeitbereich, das geht häufig natürlich für ein Unternehmen im Teilzeitbereich einfacher zu handhaben." (HDE-Vertreter in Kontraste, 22.11.)

Mittels elektronischer Hilfsmittel zur Arbeitserfassung und -planung und den entsprechenden Betriebsvereinbarungen bzw. tarifvertraglichen Regelungen jonglieren die Unternehmer mit den Arbeitszeiten ihrer möglichst gering gehaltenen Belegschaft. Und zwar so, dass sie je nach zu erwartendem Kundenaufkommen immer gerade die Zahl Beschäftigter im Betrieb haben, die nötig ist, um alle erforderlichen Funktionen zu erfüllen und Tätigkeiten auszuführen. Dafür wird eine gelungene Mischung aus Teilzeitkräften, Vollzeitkräften und Minijobbern eingesetzt. Urlaubszeiten, kurzfristige Ausfälle durch Krankheiten bzw. unvorhersehbarer zusätzlicher Arbeitsanfall werden nach Möglichkeit so in der Arbeitsorganisation berücksichtigt, dass dafür kein zusätzliches, und das heißt für die Firmen keine unnötigen Kosten verursachendes Personal vorgehalten werden muss. Diese Flexibilität des Einsatzes gewährleistet, dass auch wirklich jede Stunde mit Arbeit voll gepackt ist und der Unternehmer nur solche rentablen Stunden zahlen muss.

Und weil es darauf ankommt, sind Vollzeitbeschäftigte mit ihrer starren Vollzeit nur bedingt gefragt. Sie kommen nur soweit zum Einsatz, wie unbedingt erforderlich - es braucht eben auch Personal, das für die Aufsicht zuständig ist, den Überblick behält und für die Kontinuität des Betriebs sorgt. Den Rest erledigen stundenweise abrufbare Teilzeitkräfte.Bei all dem geht es selbstverständlich mit rechten Dingen zu. Besagte Arbeitszeitmodelle sind nämlich völlig legal und staatlich geregelt. Dafür werden in dieser Branche Löhne gezahlt, von denen kein Schwein leben kann. Schon bei Vollzeitbeschäftigung sind die Löhne niedrig - der Durchschnittsverdienst einer Verkäuferin liegt laut HDE bei 2400 Euro brutto im Monat. Das Entgelt der Teilzeitbeschäftigten oder gar der wachsenden Anzahl der Mini-Jobber reicht endgültig nicht aus, um sich auch nur das Nötigste zum Leben zu kaufen - und es ist darauf auch gar nicht berechnet.

Die Arbeitgeber bestreiten dies nicht, sondern bekennen sich auch freimütig dazu. So äußert sich der Vertreter der Arbeitgeberseite in der Fernsehsendung Kontraste vom 22.11. zu den Beschäftigungsformen unterhalb der Vollzeitbeschäftigung: "Und alles andere ist auch vom Ansatz her primär nicht dazu gedacht, voll davon den Lebensunterhalt zu bestreiten." Dieses Bekenntnis macht die Sache nicht besser, sondern macht im Gegenteil den Standpunkt der Arbeitgeber deutlich, dass immer niedrigere Bezahlung von Beschäftigten ihr gutes Recht ist und dass die Beschäftigten selber damit fertig werden müssen, wenn sie von diesem Lohn nicht leben können.

Andererseits sorgt das umfassende Zugriffsrecht des Arbeitgebers auf die Nicht-Arbeitszeit der Beschäftigten dafür, dass diese gar keinen weiteren Job annehmen können und somit darauf festgelegt sind, von einem Lohn leben zu müssen, von dem man gar nicht leben kann. Jobs in dieser Branche muss man sich offenbar leisten können, da braucht man schon einen reichen Onkel oder einen Ehemann als Hauptverdiener. Wer den nicht hat, hat Pech gehabt, soll sich aber bitte nicht ausgerechnet bei den Arbeitgeber über unzumutbar niedrige Löhne beschweren. So antwortet der HDE-Mann in der Fernsehsendung Kontraste vom 22.11. ganz cool und unverschämt auf die Beschwerde einer Beschäftigten: "Wenn man sich keinen zweiten Job suchen kann, dann muss man sehen, dass man den ersten Job dann möglicherweise nicht annimmt, sondern einen anderen sucht auf dem Arbeitsmarkt. Was erwarten Sie eigentlich von den Firmen? Was sollen die noch tun? Ich wollte schon sagen: Wir sind nicht die Diakonie!" Die Botschaft dieser Entgegnung heißt also: Wer nicht bereit ist, es als Gnade zu begreifen, für solche Arbeitgeber arbeiten zu dürfen, der wechselt besser die Branche. Recht zur Unzufriedenheit hat hier nur einer, nämlich der Arbeitgeber.

Der erreichte Stand der Flexibilisierung ist den Arbeitgebern im Einzelhandel nämlich nicht genug. Sie haben bereits Ende 2006 den Manteltarifvertrag gekündigt und treten der Gewerkschaft seither fordernd entgegen: "Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage zur Ladenöffnung müssen auch die Regelungen in den Mantel-Tarifverträgen angepasst werden. Spätöffnungszuschläge ab 18.30 Uhr und samstags ab 14.30 Uhr sowie Nachtzuschläge bereits ab 20.00 Uhr sind mit der gesetzlichen Neuregelung sowie den geänderten Lebensgewohnheiten der Kunden nicht mehr vereinbar." (www.einzelhandel.de) Das ist schon dreist: Erst verlangt man von der Politik die Freigabe der Ladenöffnungszeiten; und jetzt, nachdem die Politik diesem Ansinnen Recht gegeben hat und König Kunde auf der Grundlage der geänderten Gesetze Gelegenheit bekommt, seine Lebensgewohnheiten umzustellen und sein Geld bis tief in die Nacht zum Einzelhändler tragen kann, jetzt ist damit für die Arbeitgeber eine neue Lage geschaffen, in der sie meinen, dass man ihnen die bisher übliche Bezahlung ihres Personals nicht mehr zumuten kann.

Der neuen Gesetzeslage entnehmen die Arbeitgeber nicht nur ihr Recht, ihr Personal zu jeder Tages- und Nachtzeit in Anspruch zu nehmen, sondern sie entnehmen dieser neuen Gesetzeslage gleich auch noch ihr Recht darauf, dass sich ihr Personal zu einem so niedrigen Preis zur Verfügung stellt, zu dem sich für die Einzelhandelsunternehmen die längeren Ladenöffnungszeiten auch garantiert lohnen. Und die Arbeitgeber rechnen in aller Öffentlichkeit vor, dass die bislang gezahlten Spätöffnungs- und Nachtzuschläge mit ihren Rentabilitätsrechnungen "nicht mehr vereinbar" sind, also gestrichen werden "müssen".

Und der Unternehmerverband meint glatt noch, dass die Durchsetzung dieser, ihrer Geschäftsinteressen die Gewerkschaft gefälligst als ihren Auftrag zu begreifen hätte. So heißt es auf der Internetseite des Unternehmerverbandes: "Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, den Tarifvertrag an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und den Unternehmen damit eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der geänderten Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen." "Das System der Spätöffnungs- und Nachtzuschläge sei überholt". (www.einzelhandel.de) Um die Gewerkschaft dazu zu bewegen, haben die Arbeitgeber ihre Bereitschaft, über Lohn-Prozente zu reden, daran geknüpft, dass sich die Gewerkschaft auf Verhandlungen über eine sogenannte "neue Entgeltstruktur" mit entsprechendem Inhalt einlässt.

Außerdem soll die Gewerkschaft dort, wo es das noch nicht gibt, endlich der Einführung eines Abrechnungswesens zustimmen, das den Unternehmen gestattet, die mit Zuschlägen behaftete Mehrarbeitszeit in Normalarbeitszeit zu ändern. Zitat aus: www.einzelhandel.de: "In allen Ländern muss ohne Einschränkungen eine flexible Einteilung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit zulässig sein, wenn die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschritten wird. Bei nicht vorhersehbaren Über- oder Unterschreitungen sollte ein Ausgleich auch in den folgenden drei Monaten möglich sein."

Schließlich lässt sich der flexible Einsatz der Arbeitskräfte je nach Geschäftsbedarf noch kostengünstiger gestalten, wenn sich die Differenz zwischen Überstunden und vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden durch Verrechnung der Über- und Unterschreitungen der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit zum Verschwinden bringen läßt. Und das geht, je länger der Abrechnungszeitraum ist, logischerweise umso besser. Die Forderung des Einzelhandelsverbandes lautet: Mindestens ein Jahr, mit einer Öffnungsklausel von weiteren drei Monaten, sollen es sein.

Die Absicht ist klar: Damit soll auch die Zeit, in denen das knapp kalkulierte Personal mit Mehrarbeit einen erhöhten Arbeitsbedarf zu bewältigen hat, künftig nicht mehr zum etwas höheren Überstundentarif bezahlt werden. Und wenn die Arbeitgeber schon beim Wünschen sind, hätten sie da noch eine Vision: Wie wäre es, wenn man den Verrechnungszeitraum gleich auf die gesamte Lebensarbeitszeit ausdehnen würde? Sie könnten dann noch mehr Überstundenzuschläge sparen - zumal ja zu erwarten ist, dass, wenn rund um die Uhr gearbeitet werden soll, auch mehr Überstunden anfallen.

Wie schon zu Beginn des Beitrags erwähnt, sind die Tarifverhandlungen derzeit jedoch auf allen Ebenen festgefahren und befinden sich nach einem Jahr Tarifstreit immer noch in der 1. Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeber kriegen von der zuständigen Gewerkschaft Verdi nicht einfach unterschrieben, was sie fordern und die Gewerkschaften sind offensichtlich weder in der Lage noch willens ihre armselige Lohnforderung von 4,5 Prozent. durchzusetzen.