« vorige nächste » Die Sendung vom 22. April 2009

Kurzarbeit

Es ist ein Zustand, in den seit neuestem einige hunderttausend Lohnarbeiterarbeiter versetzt worden sind und der in der Öffentlichkeit als die „große Chance, die Rezession relativ glimpflich zu überstehen” behandelt wird.

Seit Spätherbst kommt die Krise in der „Realwirtschaft“ an, brechen die Verkaufsmärkte der Auto-, der Werkzeugmaschinen-, eigentlich aller Industrien weg und die Auslastung der Fabriken geht zurück. Die Bundesregierung, die die Banken rettet, rettet auch Arbeitsplätze und hat dafür das passende Instrument parat: Arbeitsminister Scholz verlängert die staatliche Erlaubnis, Kurzarbeitergeld zu beziehen, ein ums andere Mal.
„Ohne die Möglichkeit, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, hätten die Betriebe bei einem massiven Auftragseinbruch nur die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern betriebsbedingt zu kündigen … Die Verlängerung der Kurzarbeit ist ein sinnvolles Mittel, um Entlassungen soweit wie möglich zu verhindern.” (Interview, FAZ, 2.12.2008).

Diese sozialpolitische Wohltat hat eine Voraussetzung, die der Minister auch benennt: Ihm ist wie jedem im Land völlig klar und selbstverständlich, was passiert, wenn Aufträge schwinden und die Arbeit, die die Unternehmen gewinnbringend einsetzen können, weniger wird. Sie geben den Schaden, der ihrer Rendite droht, an ihre Beschäftigten weiter und wenden ihn dadurch ganz oder teilweise von ihren Bilanzen ab: Sie schmeißen die Leute raus, die nicht mehr zu hundert Prozent ausgelastet, d.h. bei der eingerichteten Arbeitsdichte nicht mehr für die vereinbarten Stunden eingesetzt werden können. Zum Entlassen, wenn es ihnen nützt, haben sie alles Recht und das will ihnen der Arbeitsminister auch nicht nehmen. Wenn die Unternehmen vom Staat die Freiheit erhalten in Arbeitsverträgen ausgehandelte Wochenarbeitszeiten zu reduzieren, dann will der Staat die ruinösen Wirkungen dieser Freiheit auf die Arbeitskräfte ein Stück weit abmildern. Dies ist und bleibt nur ein Angebot, das die Unternehmen ergreifen können, wenn sie sich etwas davon versprechen.

Ehe sie auf das staatliche Angebot zurückgreifen, bisweilen auch gleichzeitig und neben der Kurzarbeit, nutzen Unternehmen andere Methoden zur Anpassung der bezahlten Arbeit an ihren schwindenden Bedarf, so weit es geht, ohne gleich zu dem Instrument der „betriebsbedingten Kündigung“ zu greifen: Dafür gibt es ja Zeitarbeiter und befristet Beschäftigte. Die kann ein Unternehmen, wenn es sie nicht mehr braucht und nicht mehr bezahlen will, auf die Straße setzen, ohne überhaupt kündigen zu müssen. Wenn sie arbeits- und erwerbslos werden, ist das „sozial verträglich“, denn in den Arbeitsverträgen, die sie unterschrieben haben, steht ja schon drin, dass sie nur als flexibles „Potenzial zur Personalanpassung” (FAZ) eingestellt werden. Ein Drittel der Arbeitskräfte sind mittlerweile keine fest angestellten Vollzeitbeschäftigten mehr; viele von ihnen sind aus den Fabriken und Büros inzwischen wieder weg.

Als nächstes „Instrument” der Anpassung von Arbeitszeit und Lohn an den abnehmenden Bedarf der Firmen bieten sich die aufgelaufenen Arbeitszeitkonten der Belegschaften an. In den guten Zeiten, wo mit möglichst geringen Lohnkosten möglichst rund um die Uhr Absatzchancen genutzt wurden, hat man die Arbeitszeitkonten aufgefüllt: Für geleistete Überstunden wurde kein Lohn, schon gleich kein Überstundenlohn, bezahlt, sondern ein Zeit-Guthaben gebildet. Mit ihm haben die Beschäftigten ihren Unternehmen einen zinsfreien Kredit in der Höhe des nicht ausbezahlten Lohnes gegeben. In der Krise bewährt sich das Arbeitszeitkonto noch einmal: Jetzt finanzieren die Arbeiter durch Abschmelzen ihrer Konten die eigene Unterbeschäftigung selber, und die Unternehmen zahlen im fortlaufenden Monatslohn nur alte Schulden zurück.

Der moderne „Tarifvertrag Beschäftigungssicherung” stellt ein weiteres Instrument zu Verfügung für Fälle, in denen der Einkommensverlust gar nicht mehr aus angesparten Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden kann. Bis auf 29 bezahlte Stunden darf dem Vertrag zufolge die Wochenarbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich heruntergefahren werden, wenn das dem Betrieb dazu dient, auch bei sinkender Produktion die bezahlten Stunden so intensiv und profitabel zu nutzen wie eh und je. Gerade in der Krise, wo es weniger zu tun gibt, geht es nicht an, dass die Arbeitskräfte für ihr Geld weniger tun. Jetzt erst recht muss für jeden Euro Lohn ein Maximum an Leistung erbracht werden.

Neben diesen Formen der Bewirtschaftung der Arbeitskraft, die die Unternehmen ganz alleine mit ihren Belegschaften ausmachen, oder wenn diese Instrumente ausgereizt sind, kommt die staatliche Hilfe zur Abfederung der Krisenfolgen für Arbeitnehmer zum Einsatz: die verlängerte Kurzarbeit. Und worin besteht die großartige Hilfe für die von Entlassung Bedrohten? In einer Hilfe für das Kapital! Seine Freiheit, Risiken für den Gewinn durch die Verfügung über Lohn und Zeit seiner Arbeitskräfte zu bewältigen, wird geschützt und erweitert dadurch, dass der Staat die Wirkung dieses freien Verfügens auf das Einkommen der Beschäftigten teilweise kompensiert.

Damit Firmen Teile ihrer Belegschaft auch bei schlechter Auslastung ihrer Arbeitsfähigkeit nicht gleich auf die Straße setzen, befreit sie die Regierung von der Pflicht, den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn bezahlen zu müssen. Sie können Arbeitskräfte beschäftigt halten und dennoch nur für die Wochenstunden bezahlen, die sie voll ausnutzen. Für die entfallenden Stundenlöhne kommt die Arbeitslosenversicherung zu 60 % auf und sorgt so dafür, dass Beschäftigte gekürzte Löhne, mit denen sie ihre Lebensnotwendigkeiten nicht mehr bezahlen können, doch irgendwie aushalten. Das ist Sozialpolitik, wie sie leibt und lebt:
Erstens: Den Schaden, den die unternehmerische Freiheit bei den Beschäftigten anrichtet, kompensiert der Staat bis zu einem gewissen Grad.
Zweitens ist diese Kompensation befristet.
Drittens wird sie von dem Geld bezahlt, das die Lohnabhängigen selbst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
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Die national-moralische Soße zu dieser schäbigen Wohltat gibt’s obendrein. Die Chefs der großen DAX-Unternehmen stellen ihre soziale Verantwortung groß heraus. Sie haben ihre Belegschaften mit Zeitarbeitern flexibel organisiert; sie wollen die Leute, die sie nicht entlassen wollen, gar nicht entlassen, und nennen sie „Stammbelegschaft“. Mit der haben sie „Beschäftigungssicherungsverträge“ abgeschlossen, d.h. sie haben ihr gegen das windige Versprechen, auf Entlassungen bis auf weiteres zu verzichten, Lohnverzicht abgehandelt. Jetzt bekennen sie sich feierlich zu der Selbstverpflichtung, ihre Belegschaften beschäftigt zu halten. Außerdem versprechen sie obendrein öffentlich, betriebsbedingte Kündigungen möglichst vermeiden und Kurzarbeit nutzen zu wollen – so als ob ausgerechnet sie da im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen Opfer bringen würden. Prompt zeigt Bundespräsident Köhler, dass die Unternehmerdemo angekommen ist: Er lobt die „neue Bereitschaft zum Miteinander in den Betrieben”. Das ist sie, die nationale Solidarität in der Krise.