« vorige nächste » Die Sendung vom 03. Juni 2009

Illegale Zuwanderung

In der heutigen Sendung soll es um die illegalen Zuwanderer in Europa gehen; genauer um eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die den Nationen Europas vorgibt, wie diese in Zukunft mit den illegalen Zuwanderern auf ihrem Hoheitsgebiet umgehen sollten.

In der EU gibt es geschätzte 8 Millionen illegale Einwanderer. Sie leben und arbeiten in der EU, ohne hier leben und arbeiten zu dürfen. Es gibt Arbeitgeber, die sie brauchen können, und zwar gerade deswegen, weil Leute, die illegal leben, doppelt erpressbar sind: Sie müssen arbeiten, um zu überleben, dürfen sich aber nicht erwischen lassen, - weder beim Arbeiten noch beim Leben. Das hat für die Arbeitgeber einen unschätzbaren Vorteil. Leute, die sich verstecken müssen, sind ihnen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und so sehen die Arbeitsbedingungen dann auch aus. Nach offiziellen Ermittlungen der EU-Kommission sind diese Arbeitsbedingungen „besonders ausbeuterisch“. Schönheiten wie „Zwangsprostitution“ und „illegale Beschäftigung von Minderjährigen“ sind an der Tagesordnung. Als Saisonarbeiter im Bau, als Erntehelfer in der Landwirtschaft, als Hausangestellte, Krankenpfleger und Sexsklaven leisten die Illegalen wertvolle Dienste, die sich für ihre Arbeitgeber oft doppelt lohnen. Schließlich ist es gängige Praxis, den Illegalen nach getaner Arbeit den versprochenen Lohn vorzuenthalten. Wenn die Betroffenen auf Bezahlung des zugesagten Lohns bestehen oder wenn man sie einfach nicht mehr braucht, nutzen die Arbeitgeber deren illegalen Status aus und melden sie den Behörden. Kommt es dann zur Abschiebung, ist das für die Arbeitgeber sehr praktisch: Sie sind ihre Zahlungspflichten los, der aufgelaufene Lohn entfällt.

Soweit so gut bzw. schlecht für die Illegalen. Es fragt sich jetzt: Wie stellt sich die EU mit ihrer neuen Richtlinie zu diesem Zustand? Ja, solche skandalösen Zustände können EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament nicht mehr mit ansehen. Sie beschließen, den Ausbeutern das Handwerk zu legen. Deswegen gibt es jetzt eine „Richtlinie“ für die nationale Gesetzgebung der EU-Staaten. Diese Richtlinie legt fest, dass „der Arbeitgeber verpflichtet (sein sollte), Drittstaatsangehörigen ausstehende Vergütungen für geleistete Arbeit zu zahlen sowie fällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.“

Diese Richtlinie feiern die EU-Verantwortlichen als soziale Wohltat, und eine karitativ eingestellte Öffentlichkeit sieht das genauso. Deren Urteil lautet, dass mit der Richtlinie endlich Schluss gemacht werden würde mit der „rücksichtslosen Lohnsklaverei“, eine Lohnsklaverei, die die Elenden dieser Welt, die es irgendwie nach Europa geschafft haben, sich bisher haben gefallen lassen müssen. Bei so viel sozialem Gewissen will der politische Zweck der ganzen Angelegenheit aber niemandem mehr auffallen. Dabei machen Europas Innenpolitiker aus dem, was sie mit dieser Richtlinie tatsächlich verfolgen, gar kein Geheimnis. Die Überschrift dieser Richtlinie lautet nämlich: „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen.“

Also nicht mehr beschäftigt werden sollen die Illegalen! Von wegen den „Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt“ soll ein „gerechter Lohn für ein gerechtes Tagwerk“ gesichert werden, was ja auch schon keine rosige Veranstaltung wäre. Das Gegenteil ist der Fall! Indem die Arbeitgeber mit Sanktionen bedroht werden, sollen sie also abgeschreckt werden, Beschäftigungsverhältnissen mit Illegalen einzugehen. Und als Folge davon wird damit den Illegalen jede Aussicht auf eigenen Lebensunterhalt genommen. Der gesetzliche Kampf gegen irreguläre Arbeitsbedingungen und Betrug um Lohnzahlungen bezweckt also nicht Beschäftigung der Illegalen und Ausbeutung gemäß den normalen europäischen Standards. Die EU-Richtlinie packt umgekehrt scharf kalkulierende Unternehmer bei den Vorteilen, die sie sich von Dienstkräften ohne Aufenthaltsrecht versprechen können. Die Verpflichtung auf ein reguläres Entgelt für ganz irregulär Beschäftigte läuft in Wahrheit darauf hinaus, solche Beschäftigung überhaupt zu unterbinden; und zwar indem den Arbeitgebern die Kosteneinsparung auf der einen Seite mit Geldbußen auf der anderen Seite vergällt wird: Die Richtlinie sagt nämlich:
„Zur Durchsetzung des allgemeinen Verbots und als Abschreckung gegen Zuwiderhandlungen sollten die Mitgliedstaaten angemessene Sanktionen vorsehen. Dazu gehören Geldbußen und Geldstrafen sowie Beiträge zu den Kosten der Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt.“

Daneben gibt es eine Bestimmung gegenüber Privatpersonen, die aus Not, etwa zwecks Versorgung eines Pflegefalls in der Familie, oder aus mildtätiger Gesinnung ein armes Schwein etwas verdienen lassen. Davonkommen sollen aber auch die nicht. Es gibt „die Möglichkeit, geringere Geldbußen und Geldstrafen für Arbeitgeber vorzusehen, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die eine Person zu privaten Zwecken eingestellt haben.“ Und wenn professionelle Arbeitgeber illegalen Immigranten einen Gelderwerb verschaffen, ganz gleich zu welchem Lohn, dann soll es für die ganz dick kommen: Sie werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und erhalten keine Subventionen mehr. In schweren Fällen kann die Firma geschlossen werden.

Dabei gehen die EU-Politiker davon aus – schreiben das aber selbstverständlich nicht in ihre Richtlinie hinein –, dass der Schaden für die Arbeitgeber sich in engen Grenzen hält, wenn sie in Zukunft auf die Beschäftigung von Illegalen verzichten: Denn der europäische Staatenclub verfügt selbst über mehr als genügend Armutsgestalten, die sich, freilich innerhalb der Grenzen der Legalität, aber im Endeffekt dann doch genauso gut ausbeuten lassen wie die von außen Zugereisten. Was die EU-Politiker dafür, wie zum Hohn, in ihre Richtlinie hineinschreiben, sind Zusatzbestimmungen, die dem politischen Zweck wieder einen sozialen Anstrich verpassen. Ein ganz kleines Schlupfloch wird nämlich nicht absolut dicht gemacht: Wer Illegale berät, z. B. in der Frage, wie sie an ihren Lohn herankommen, soll damit nicht automatisch „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ geleistet haben - eine Großzügigkeit, die nur betont, dass ansonsten keine Rücksicht vorgesehen ist.

Wie passt jetzt diese neue EU-Richtlinie zur bisherigen Politik der EU-Länder gegen die illegale Einreise von Armutsflüchtlingen? Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten verspricht die EU, die Ursachen zu bekämpfen, die Menschen aus den absoluten Elendsquartieren der Weltwirtschaft nach Europa treiben. Die EU und die Mitgliedsstaaten ergänzen damit ihre brutale Abschiebe- und Abschottungspolitik um die humanitäre Botschaft, dass sie sich um die Besserstellung der Elendsgestalten schon auch kümmern würden. Das war schon immer eine Heuchelei. Denn die Ursachen für diese Flüchtlingsströme liegen ja nicht zuletzt in Europa und ihrer Ökonomie. Diese Ökonomie richtet mit ihrem Zugriff auf alles, was sich in fremden Ländern zu Geld machen lässt, ein ungeheures Massenelend in den meisten afrikanischen und vielen anderen Ländern an. Gleichzeitig steht den Betroffenen Europa als die Weltgegend vor Augen, in der das Geld zu Hause ist und deshalb die einzige Gelegenheit bietet, Geld zu verdienen. Deswegen wollen so viele der sogenannten „Drittstaatenangehörigen” nichts wie weg aus ihren „Drittstaaten”. Die Fluchtursachen bekämpft die EU hauptsächlich mit einem vorverlagerten Abwehrregime durch Hightech-Grenzsicherungsanlagen und massive Grenzkontrollen. Nationen jenseits der Außengrenzen der EU werden darauf verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Und diese Länder werden von der EU dafür unter Umständen sogar paramilitärisch ausgestattet. Mittlerweile ist für die Europäische Union eine zusätzliche Einsicht hinzugekommen: Mindestens eine der Fluchtursachen liegt für sie irgendwie doch in Europas Wirtschaft. Nämlich darin, dass es den Elendsfiguren aus aller Welt, wenn sie es denn bis hierher geschafft haben, auch unter denkbar beschissenen Umständen immer noch besser geht als daheim.

Und dagegen wollen sie etwas tun. „Ein wichtiger Anreiz für die illegale Einreise in die EU besteht darin, dass es in der EU möglich ist, eine Beschäftigung zu finden, auch ohne den erforderlichen Rechtsstatus zu besitzen. Die Bekämpfung von illegaler Einwanderung und illegalem Aufenthalt muss daher auch Maßnahmen zur Verringerung dieses Anreizes einschließen...“ Im Klartext heißt das: Es muss dafür gesorgt werden, dass es den Flüchtlingen dieser Welt in der EU genauso elend geht wie in ihren Herkunftsländern, damit es für diese Armutsgestalten keinen Anreiz mehr gibt, ihrem Elend zu entkommen. Die Richtlinie der EU leistet also durchaus einiges dafür, diesen Anreiz aus der Welt zu schaffen.

Die Verfasser der Richtlinie halten es auch für angebracht, diese Richtlinie in einen größeren Rahmen einzuordnen. Sie sehen sich gehalten, den nationalen Gesetzgebern, als den Adressaten ihrer Richtlinien, deren rechtliche Unanfechtbarkeit zuzusichern. Das ist einerseits eine juristische Formalität. Sie hat in dem Fall andererseits einen gewissen Aufklärungswert für alle, die geneigt sind, Rechte mit Wohltaten zu verwechseln und Menschenrechte mit einem Lebensmittel. Den „Drittstaatenangehörigen“ ein Überleben innerhalb der EU unmöglich zu machen, befindet sich - so die beruhigende Mitteilung aus Brüssel - in vollem Einklang mit den Menschenrechten:
„Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten sowie den Grundsätzen, die insbesondere mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden… (Artikel 16, 20, 21, 47 und 49 der Charta).

So sehr die illegalen Zuwanderer auch traktiert werden, in den Genuss ihrer Grund- und Menschenrechte kommen sie allemal. Das wird sie freuen.