« vorige nächste » Die Sendung vom 04. November 2009

Gewerkschaftspolitik in Krisenzeiten:

Von der Beschäftigungssicherung zur Betriebsbeteiligung

Unternehmen kündigen reihenweise die „Beschäftigungssicherungsverträge“, die sie in den vergangenen Jahren mit den Gewerkschaften abgeschlossen haben und die eigentlich noch zwei bis fünf Jahre gelten sollten. Die sind jetzt Makulatur. Die Gewerkschaft ist empört: Schließlich hat sie diese Verträge als gewaltige Errungenschaft gefeiert. Die soll darin bestanden haben, dass es ihr gelungen sei, den Unternehmen für ihre Mitglieder so etwas wie eine Arbeitsplatzgarantie abzutrotzen. Die war zwar, das gibt die Gewerkschaft durchaus zu, für die Arbeiter nicht billig: Der Preis, den sie dafür zu zahlen hatten, dass die Unternehmen in den nächsten Jahren keine "betriebsbedingten Kündigungen" vornehmen, waren Lohnverzicht und Leistungssteigerung. Aber immerhin, so das Eigenlob der Gewerkschaft: Beschäftigung hatte man so doch wenigstens gesichert!

Mit der Kündigung der Verträge stellen die Unternehmen praktisch klar: So war das mit der "Beschäftigungssicherung" nie gemeint, dass sie Leute weiter in Arbeit und Lohn halten, die sich überhaupt nicht gewinnbringend für das Unternehmen benutzen lassen! Der Chef von BMW formuliert es gerade heraus: „Wir haben einen Beschäftigungssicherungsvertrag, der Kündigungen ausschließt, solange wir Gewinne machen!“ (BMW-Chef Reithofer, Süddeutsche Zeitung, 11.4.) Nur so wurde ja für die Kapitalseite überhaupt ein Handel daraus: Die Gewerkschaft erlaubt den Unternehmen, die Belegschaften verbilligt einzusetzen; dafür lässt sich das Kapital glatt auf das Zugeständnis ein, die verbilligte Mannschaft eine Weile von Kündigungen zu verschonen – selbstverständlich mit der Perspektive, mit gesenktem Lohn und mehr Leistung ihren Gewinn zu sichern. Durch diese Berechnung der Unternehmen hat die Krise einen dicken Strich gemacht. Und damit steht für die Unternehmerseite eines gleich fraglos fest: Alle Abmachungen, die sie auf irgendeine Leistung gegenüber ihren Arbeitern verpflichten, sind hinfällig. Arbeitskraft und Lohn sind die Manövriermasse, mit der sich die Unternehmen in der Krise gegen ihre Konkurrenten behaupten wollen. Deswegen, so ihr Standpunkt, kann keine Vereinbarung mit der Gewerkschaft Bestand haben, die diesem Vorgehen im Wege stehen könnte. Mit der Kündigung der Beschäftigungssicherungsverträge liefern die Unternehmen den praktischen Beweis, was für eine einseitige Sache die sind. Wenn sie als Schutz wirksam sein sollen; wenn sie gegen die Absicht der Unternehmen zu einer echten Verpflichtung auf Gegenleistung und damit zur Beschränkung zu werden drohen, dann haben sie keinen Bestand.

Die Gewerkschaft klagt zwar über Vertragsbruch und einseitige Kündigung seitens der Unternehmer, aber dagegen zu klagen, fasst sie gar nicht erst ins Auge. Schließlich kennt sie ihren eigenen Vertrag gut genug, um zu wissen, dass sie darin dem Unternehmerinteresse alle Freiheit zugestanden und sich auf die Versicherung der Unternehmer eingelassen hatte, Beschäftigung zu sichern - solange es sich für die rechnet. So empört sie sich über die Art und Weise, in der die Abmachungen aus dem Verkehr gezogen werden, und wirft den Unternehmen vor, sich als „Trittbrettfahrer“ der Krise „billig rausschleichen“ zu wollen und Abmachungen ohne Absprache mit der IG Metall ad acta zu legen. Das findet die Gewerkschaft ebenso unerhört wie unnötig: „Wer solche Pakte bricht, pulverisiert unser ganzes System aus tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen … die Beschäftigten haben im Vertrauen auf die Zusagen schließlich schon Gegenleistungen erbracht – etwa durch Zugeständnisse bei Lohn und Arbeitszeit“ (Hofmann, HB, 24.2.) Dass sich diese „Zugeständnisse bei Lohn und Arbeitszeit“ nun aufgrund der einseitigen Kündigung der Arbeitgeber als wertlos herausstellen, bewegt die Gewerkschaft nicht dazu, sie rückgängig zu machen - sie bleiben bestehen. Genau so auch die Verhandlungsbereitschaft der Gewerkschaft: Nun muss eben auf Grundlage der „Lage“, die die Arbeitgeber geschaffen haben, neu darum gerungen werden, wie das Unternehmensinteresse und die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder übereinzubringen sind.

An diesem Standpunkt hält die Gewerkschaft auch dann gnadenlos fest, wenn die Unternehmen von sich aus klarstellen: Für sie gibt es in der Sache gar nichts einvernehmlich zu regeln, weil sie beschlossen haben, Lebensunterhalt und Leistung der Arbeiter rücksichtslos für ihre Krisenbewältigung einzusetzen. Nach Auffassung der Gewerkschaft müssten die vielen Leistungen, die die Beschäftigten einseitig erbracht haben, die Arbeitgeber jedoch davon überzeugen, dass sie gut daran täten, mit ihr, der Gewerkschaft, im Gespräch zu bleiben. Den Punkt, an dem die Gewerkschaft mal nicht mehr verhandlungsbereit ist, gibt es einfach nicht. Wieder bietet sie sich den Unternehmen als konstruktiven Partner beim einvernehmlichen Bewältigen der Krise an: „Mit Arbeitgebern, die über den Tag hinaus denken, werde man selbstverständlich auch künftig konstruktiv nach Lösungen für den Umgang mit der Krise suchen.“ (HB 29.4)

Anspruch der Unternehmer ist es, ihre Betriebe in der Krise neu aufzustellen und die Belegschaften dafür radikal zu verbilligen und zu ‚verschlanken‘. Eine Gewerkschaft, die sich auf alle Bedingungen einlässt, die ihren Mitgliedern zugemutet werden, sieht sich umso mehr herausgefordert, je schlechter die Unternehmer die Bedingungen machen. Für sie ist klar: Gegen die Unternehmen ist das nicht zu machen, die alten Schutzklauseln sind aufzugeben und neue Verträge zu vereinbaren, in denen auf die Vorstellung eines verlässlichen Schutzes gleich verzichtet wird. In der Krise steht nämlich Höheres auf dem Spiel: Jetzt geht es um die „Rettung notleidender Betriebe“ (Wetzel). Denn, so die IG Metall-Oberen: „Unsere Geschäftsgrundlage ist natürlich die Existenz des Unternehmens.“ (Hofmann HB, 24.2.) Wenn die bloße Existenz von Unternehmen infrage gestellt ist, dann ist die Gewerkschaft also herausgefordert, alles Menschenmögliche zu tun, um deren Weiterbestehen zu ermöglichen. Der arbeitende Mensch ist nun mal - so die Gewerkschaft - auf Gedeih und Verderb aufs Gewinnemachen der Betriebe angewiesen. Sie wird wohl wissen, dass die roten Zahlen, die Betriebe in der Krise schreiben, ihren Grund nicht in ausschweifenden Lohnkosten haben. Aber ihr Beitrag besteht wie gewohnt darin, Lohn und Leistung als Hebel einzusetzen, um den Betrieb wieder „in die Gewinnzone“ zu bringen. Das ist für sie kein Eingeständnis von Ohnmacht, vielmehr sieht sie darin eine neue Chance für sich: Wenn es um Lohnverzicht geht, ist sie immer noch die Instanz, mit der man sich verständigen muss. Sie bietet sich und ihre Mitglieder konstruktiv für die Bewältigung der Krise an - und nach dem Motto: Ich bin von Ihnen abhängig, merken Sie sich das Ihnen!, fällt ihr auch diesmal eine Gegenleistung ein, die sie den Unternehmern abverlangen kann, nämlich ein neues Anrecht: Mit ihrem Lohnverzicht sollen sich die Beschäftigten eine Teilhabe am Betriebsvermögen erwerben:

„Entweder die Beschäftigten gewähren dem Unternehmen einen Kredit, den es verzinst zurückzahlen muss. Oder sie erhalten im Gegenzug Unternehmensanteile: Verzicht gegen Besitz... Künftig müssen die Belegschaften stärker an wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt werden.“ (Wetzel, HB, 13.3.) Ein interessantes Tauschverhältnis, das die Gewerkschaft hier anpeilt: Man lässt sich noch mehr verarmen und beanspruchen - und dadurch wird man Eigentümer! Die Gewerkschaft tut etwas für diesen Schein, indem sie so tut, als würden die Arbeiter ihrem Betrieb einen Kredit geben. Aber mal ganz abgesehen davon, ob sie dafür jemals einen Zins sehen oder gar auf eine Rückzahlung hoffen können - wirkliche Kreditgeber zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie auf ihr Geld verzichten. Und wirkliche Kreditgeber haben ein Anrecht auf Zins und Rückzahlung unabhängig vom Betriebserfolg - der Schein-Kredit der Arbeiter und ob sie jemals was davon haben ist jedoch an den Betriebserfolg gekoppelt. In Wahrheit handelt es sich um nichts anderes als ein betrieblich organisiertes Zwangssparen, das dem Unternehmen Lohnkosten spart, ohne es zu mehr zu verpflichten als dazu, was es ohnehin tut: Die Arbeitskraft nach Strich und Faden dafür einzuspannen, dass am Ende wieder schwarze Zahlen stehen.

Diese trostlose materielle Seite des Projekts ist allerdings für die Gewerkschaft ohnehin das Allerunwichtigste an der ganzen Sache. Wichtig sind für sie die neuen Ansprüche und Rechte, die die Lohnabhängigen auf diese Weise erwerben: Statt ihre sozialen Belange zu verteidigen, die sich nach Gewerkschaftsauffassung ohnehin nicht verteidigen lassen, erobern sich Lohnabhängige mittels Lohnverzicht die Rolle eines alternativen Kreditgebers oder kollektiven Shareholders, der darüber mit entscheiden darf, wie der Geschäftserfolg am besten dauerhaft gelingt. Das ist nicht nur für sie gut; die „Beteiligung der Beschäftigten an notleidenden Firmen“ empfiehlt die Gewerkschaft auch der anderen Seite wärmstens als Mittel der Krisenbewältigung: „Das erhöht die Belastungsfähigkeit des Systems. Denn Beschäftigte denken längerfristiger als das Kapital.“ (Wetzel, HB, 13.3.) „Im Idealfall lässt sich so im Betrieb eine ganz neue Vertrauensebene schaffen.“ (HB, 31.3.) So ist allen gedient: Der Betrieb versichert sich des Vertrauens seiner Untergebenen für jede Maßnahme, die er gegen sie durchsetzt; und die „Mitarbeiter“ dürfen froh sein, in einem Betrieb zu arbeiten, in dem gewerkschaftlich, also krisenfreier und damit beschäftigungsdienlicher gewirtschaftet wird, als es das Management allein je zustande brächte.

So sieht es also heute aus, das Ideal gewerkschaftlicher Mitbestimmung: Belegschaftsvertreter sollen mit darauf achten, dass Unternehmen sich wieder dauerhaft erfolgreich in der Konkurrenz aufstellen, also sich einsetzen für die Ausbeutung derer, die sie vertreten. Mit der rückhaltlosen Zustimmung zu sozialen Opfern erobert sich die Gewerkschaft ein Mitentscheidungsrecht als echter Kapitaleigentümer, und durch die radikale Streichung bisheriger ‚Besitzstände‘ werden Lohnabhängige zu Profiteuren der Krise! Für die „Rettung von Arbeitsplätzen“ ist offensichtlich keine Idee zu gemein.