« vorige nächste » Die Sendung vom 03. März 2010
Radiobeitrag

Die Steuer- CD kaufen oder nicht kaufen? Eine extrem konstruktive Frage für Staat und Staatsbürger:

Vom moralischen und imperialistischen Nutzen eines grenzüberschreitenden Steuerdatenklaus

Das Gros der Menschheit erlebt seinen „Steuerabzug an der Quelle“, bekommt also das vom Staat beanspruchte Geld nie in die Finger. Eine Minderheit von Besserverdienern genießt die Freiheit, dem Staat die Steuer „zu erklären“. Das beschäftigt Steueranwälte, die ihre betuchte Klientel legal arm rechnen, oder beschert Steueroasen wie Liechtenstein oder Schweiz das Geschäftsmodell „Schwarzgeld“. Kommt dann noch ein Gemobbter, der Rache will, oder ein Geschäftstüchtiger, der bloß aufs Geld aus ist, an die Bankdaten der am deutschen Fiskus vorbei investierten Vermögen heran – dann ist die CD mit Steuersündern ein Angebot an den betrogenen Staat, für die er doch ein paar Millionen locker machen sollte, angesichts der dreistelligen Millionenbeträge, die ihr Besitz ihm einzuspielen verspricht.

Trotz gewisser rechtsstaatlicher Bedenken bezüglich eines Deals ist die öffentliche Empörung beträchtlich und richtet sich eindeutig gegen die zu enttarnenden Schwarzgelddeponierer. Steuerhinterziehung von Millionären in Milliardendimensionen, das kann nicht nur der Staat nicht leiden. Insbesondere in der Krise ist die Repatriierung solcher Summen ein dringendes Anliegen. Der kleine Mann ist sich mit den vielen Anständigen aus Kommerz und Politik – wie den Herren Ackermann und Geißler, sowie der Kanzlerin Merkel – schnell einig: Steuerhinterziehung ist „kein Kavaliersdelikt“ und muss geahndet werden. Wer dabei erwischt wird, ist kein lässlicher Sünder, sondern landet am Pranger der demokratischen Öffentlichkeit als Schwerstkrimineller. Es sei denn, er merkt rechtzeitig, dass er aufliegen könnte und schreitet zur Selbstanzeige. An dieser Besonderheit des Steuerrechts, gewissermaßen einer permanenten Amnestie für Reiche, die verspätet, dann aber doch noch dem Staat seinen Anteil an ihrem Reibach überweisen, könnte man schon bemerken, dass das Gut, das hier gedieh, dem Staat im Prinzip sehr recht ist.

Aber woher die Reichen eigentlich die Millionen haben, die sie anschließend forttragen, interessiert Leute, die in ihrem gesamten Lohnarbeitsleben gar nicht die Möglichkeit haben, irgendeine Steuer zu hinterziehen, einfach nicht. Sie sind zwar die Objekte der Ausbeutung, aus deren rentabel organisierter Arbeit sich die „großen Vermögen“ speisen, die dann vor dem steuerlichen Zugriff des Staates gerettet werden sollen. Dennoch ist ihnen die Gerechtigkeit beim Zugriff des Finanzministers auf alle Einkommen wichtiger als der Klassengegensatz, der den Grund für ihren Schaden darstellt. Arbeiter und Manager bilden in dieser Sichtweise eine sittliche Gemeinschaft der Steuerbürger, auch wenn zwischen den abgeführten Steuerbeträgen Welten liegen. „Wir alle“, so wird sich das vorgestellt, finanzieren ein Gemeinwesen, das dafür mit Gegenleistungen wie Straßen, Schulen und Golfplätzen wiederum „uns allen“ zu Diensten ist – übrigens aktuell auch mit der „Verteidigung unserer Freiheit“ am Hindukusch. So löscht die Figur des „Steuerzahlers“ alle Gegensätze zwischen den Klassen aus – die zwischen abhängig Beschäftigten auf der einen und ihren Ausbeutern auf der anderen Seite. Bei aller Säuernis über die staatliche Zwangsabgabe sind doch alle Bezieher von Einkommen der darüber stehenden Gewalt als Bürger die Steuer schuldig – und wenn alle ihren Pflichtbeitrag entrichten, dann ist auch alles in Ordnung.

Wenn man es so zu sehen gelernt hat, dann ziehen sich die reichen Steuerhinterzieher, an deren Beruf als Unternehmensführer nie Zweifel aufkämen, den Volkshass zu und werden zu Schmarotzern an der nationalen Gemeinschaft. Der Fall ist also klar: „Kauft euch endlich die reichen Steuersünder!“ – diese Moral kann die „Bildzeitung“ leicht anstacheln, weil sie längst im Umlauf ist.

Der Kauf der CD mit Steuersünderdaten wirft allerdings Probleme auf, weil es sich bei der Ware im Angebot um eine mit geklauten Daten handelt. Die mit dem ins Auge gefassten Deal dokumentierte Missachtung Schweizer Rechts spielt in der hiesigen öffentlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit des Kaufs allerdings nur eine sehr untergeordnete Rolle. Umgekehrt steht der Verdacht im Raum, dass ausgerechnet der Hüter des deutschen Gesetzes zum Hehler wird, also gegen sein Recht verstößt. Aber doch für eine gute Sache, oder? Damit beginnt ein in der Öffentlichkeit erbittert geführter moralischer Streit um die Abwägung kollidierender Rechtsgrundsätze:
Natürlich darf der Staat gestohlene Daten für die Bestrafung von Betrügern kaufen, meint Heribert Prantl in der „Süddeutschen“ – er schmiert ja auch Kronzeugen mit der Aussicht auf Strafmilderung.
Keinesfalls darf der Staat zum „Hehler“ werden, so die interessiert-haarspalterische Rechtsauslegung des Kapitalfunktionärs Henkel, weil Recht Recht bleiben muss – er erlaubt ja auch nicht die Folter für ein gutes Werk..
Für den Sozialstaatsromantiker Heiner Geißler wäre ein Verzicht auf den Kauf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes – die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Und Sarah Wagenknecht von der Kommunistischen Plattform der Linkspartei schlägt die Warnung des jungen Marx in den Wind, der die Steuerdiskussion als „das Steckenpferd aller radikalen Bourgeois“ verachtete, und vorverurteilt einen Nichtankauf der Diskette glatt als „Strafvereitelung im Amt“.

Der Kauf der gestohlenen Daten ist so gesehen womöglich ein Verbrechen; seine Unterlassung aber auch. Die Interessen, um die sich diese Debatte um die Gewichtung höherer Rechtsgüter dreht, sind dabei recht banal und durchsichtig: Der Staat will das Geld, der Vermögende es behalten und die Parteienlandschaft sorgt sich um ihre Wählerschaft.

Die Wirklichkeit des Rechts, aus der diese Moraldebatte ihre Fallbeispiele entlehnt, lehrt etwas anderes übers Recht als die Vorstellung vom dienenden Verhältnis der Staatsgewalt gegenüber ihm: Das Recht ist nicht oberster Zweck, sondern Mittel, und zwar der Staatsgewalt, die es setzt. So ist es einerseits absolut, allgemein gültig kraft Gewalt. Und andererseits relativ, gesetzt und verändert gemäß den Vorhaben dieser Gewalt: Entweder der Regierungsbeschluss hat vor den Gerichten Bestand (eine Anzeige gegen Merkel liegt vor) oder die (inter-)nationale Gesetzeslage muss dem staatlichen Bedürfnis nach Kontrolle grenzüberschreitender Geldströme angepasst werden.

Inzwischen hat Frau Merkel ein Machtwort gesprochen: „Kaufen!“ Das wird nicht nur als gutes Geschäft mit Traumrendite gefeiert, sondern als ausgesprochen „instinktsicher“ gelobt. Das spült nämlich nicht nur Geld in die Staatskasse, sondern bedient auch noch die Moral der kleinen Leute, ohne deren Dienstbarkeit es die vielen reichen Verantwortungsträger und andere Mitglieder der Geldelite sowie die gefüllten Haushalte unseres Rechtsstaates gar nicht gäbe. So kommen doch noch Recht und Moral zur Deckung – zumindest im Innern der Nation.

Nach außen hingegen zeigt sich die imperialistische Substanz an der Sache: Weniger der Datenklauer, sondern die „Steueroase“ Schweiz gilt als kriminell: Wer hat denn mit Steuervorteilen und Bankgeheimnis als Sonderangebot an das Finanzkapital Milliarden aus aller Welt erfolgreich in Schweizer Banken gelockt?! Der Schweizer Staat leistet Beihilfe zum Steuerbetrug deutscher Steuerpflichtiger! – Das muss sich nach dem Willen deutscher Finanzminister in Bund und Ländern endgültig ändern. Der zwischenstaatliche Streit zeigt die Wahrheit über die höhere Natur des Rechts: Der Respekt vor dem gültigen Schweizer Recht als hohem Gut hält sich jedenfalls stark in Grenzen. Das politische Interesse Deutschlands ist der Leitfaden, und dieses soll die Schweiz zu für sie verbindlichem Recht erklären: Sie soll dem geforderten „automatischen Datenaustausch“ zustimmen, also deutsches Interesse bei sich zum verbindlichen Recht machen und ihr Bankgeheimnis durchlöchern. Damit ist die Schweiz weit über die Steueraffäre hinaus prinzipiell angegriffen: Ihre Banken werden diskreditiert, und das trifft sie als internationalen Finanzplatz, der in der laufenden Krisenkonkurrenz klein gemacht gehört. Ihr überkommener Standortvorteil – als international anerkannter Treuhänder des internationalen Geld- und Zahlungsverkehrs wie auch als moderne Weltsparkasse, die dem internationalen Finanzkapital im Schweizer Franken eine sichere Anlage versprach, und so diesen umgekehrt als Nationalkredit bombenfest machte –, gehört kaputt gemacht. Die großen europäischen Staaten – Deutschland an vorderster Front – zielen darauf ab, mit diesem lästigen Konkurrenten in Sachen Geldvermehrung endgültig aufzuräumen. Nicht nur die steuerflüchtigen, auch alle anderen Milliarden sollen ihre Neu-Anlage in der Frankfurter Finanzmetropole suchen und finden. Auf diese Weise wird die ökonomische Basis der Schweiz, ihr Nationalkredit, angegriffen und damit die Existenzgrundlage dieses Staates untergraben.

Was alles an Sprengstoff in so einem Datenträger steckt!

Ein Beitrag des GegenStandpunkts im Freien Radio für Stuttgart vom 23. Februar 2010

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Textbeitrag

Hartz IV und die Menschenwürde

p „Das Bundesverfassungsgericht sagte in der Urteilsbegründung, mit dem bisherigem Berechnungsverfahren könne nicht sichergestellt werden, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gesichert wird. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindestteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen“.

Findige Kommentatoren wussten gleich, dass mit dem Urteil des BVG zu den Hartz-IV-Sätzen für die Masse der Armen im marktwirtschaftlich organisierten Deutschland vielleicht nur ausnahmsweise etwas mehr Geld rausspringt. Vorsicht sei jetzt sogar geboten, denn „die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ (Pressemitteilung BVG vom 10.02.), d. h. eine „zielgerichtete“ Anpassung von Regelsätzen insbesondere an den „Bedarf des Kindes“, könnte die bisherige Stütze sogar schmälern, zumal dann, wenn diese Zuschüsse nicht in Geld ausgezahlt würden. Das sei dann aber irgendwie auch gut so, hieß es, dann versaufen die Alten wenigstens nicht das Schulgeld ihrer Kinder. Was der Jugend – „den Investitionen in unsere Zukunft“ – recht ist, soll dem einen oder anderen Härtefall aus der Welt proletarischer Armut auch nicht vorenthalten werden: Aidskranke und Rollstuhlfahrer können sich ab sofort Zuschüsse zu Medikamenten oder zu einer Putzhilfe erstreiten. Alles in allem, lauter erfreuliche Nachrichten für den herbei gewirtschafteten und demokratisch verwalteten Bodensatz der Nation. Am erfreulichsten aber, dass jeder der Millionen Härtefälle eines auf jeden Fall hat und nicht verliert, seine:

Menschenwürde

Eine tolle Sache diese Würde! Es braucht echt nicht viel, ein paar Hundert Euro reichen, damit man ein Leben in ihr führen kann. Eine gewisse Gleichgültigkeit und eine Portion rücksichtsloser Ignoranz gegenüber den Hartz-IV-Lebensumständen gehören bei diesem Grundwert unseres Staates offensichtlich dazu. So beschränkt der Umfang der Lebenschancen mit den verfassungsrechtlich festgelegten Euros auch ist, die Menschenwürde wird dadurch nicht angetastet. Sie kommt dem Menschen ganz getrennt von seinen Lebensumständen zu – und seien diese noch so dürftig. Schön ist an dieser Würde auch, dass man für sie – anders als bei Hartz IV – keinen Finger rühren muss, sie daher auch nicht verlieren kann. Kein Bedürftigkeitsnachweis ist zu erbringen, keine Bereitschaft zur Integration auf dem Arbeitsmarkt muss unter Beweis gestellt werden. Die politische Hoheit macht einem dieses Geschenk ohne jede Gegenleistung großzügig per Grundgesetz, und die Richter befinden, wie viel Arbeitslosenarmut sich mit ihr verträgt. Wie gut, dass der Arbeitslose diese Menschenwürde hat! Denn ohne sie wäre er glatt nur der arme Tropf, der er als abgehängter, staatlich alimentierter Lumpenprolet in der Klassengesellschaft ist. Mit ihr ist er eine freie, selbstbestimmte Person, die wie von (Menschen )Natur aus zum Gemeinwesen gehört. Statt bloß ausgeschlossen zu sein von Geld und Arbeit, ist er eingeschlossen in den Kreis anerkannter menschlicher Mitglieder des staatlichen Zusammenhangs und darf sich seiner menschenwürdigen Gleichheit freuen, die ihm ebenso zusteht wie den Unternehmern, die ihn arbeitslos gemacht haben, und den Politikern, die ihm die Arbeitslosigkeit als Dauernotprogramm zwingend vorschreiben.

Das ist die eine Seite des Urteils: Es braucht nicht viele Euros, damit ein würdiges Leben für den Arbeitslosen herausspringt. Die andere Seite des Urteils ist: Aber so viele Euros müssen es dann schon sein. Irgendwo soll eine Untergrenze der Verarmung gelten – nicht etwa aus dem schlichten Grund, weil die Betroffenen sonst noch elender dran wären als sie es eh schon sind, sondern weil sonst ihr Recht auf Menschenwürde elend dran wäre! Von diesem Tatbestand geht das BVG nach bald 10-jähriger Rechtsbetreuung der Hart-IV-ler felsenfest aus, wenn es ihnen mit seinem aktuellen Urteil den „rechtlichen Spielraum“ für einen möglicherweise steigenden Regelsatz erweitert. Am unteren Rand der Gesellschaft herumzukrebsen, das geht für BVG-Richter allemal in Ordnung; aber sein Recht auf eine anerkannte Zugehörigkeit zum Gemeinwesen zu verlieren und damit samt Nachwuchs ein – im wörtlichen Sinn – A-sozialer zu werden, davor schützt das Geschenk der Menschenwürde den Dauerarbeitslosen.

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