2. Thema: Klarstellungen zur öffentlichen Debatte über Hartz IV-ler und andere Sozialfälle mit und ohne Arbeit
Bagatellkündigungen
Immer häufiger werden fristlose Kündigungen zum Teil langjährig Beschäftigter bekannt, die Gegenstände von geringfügigem Wert mitgenommen oder unterschlagen haben. Der jüngste Fall: Eine langjährig Beschäftigte holt sich aus dem Abfallcontainer ihrer Firma Pfandflaschen heraus und wird deswegen entlassen. Sie geht vors Arbeitsgericht; das muss entscheiden, ob man wegen einer solchen Bagatelle tatsächlich entlassen werden kann. Solche Prozesse hat es nun schon etliche gegeben mal waren es Getränkebons, mal Maultaschen über dem Verfallsdatum, mal ein paar Frikadellen. Die Arbeitsgerichte geben regelmäßig spätestens in den höheren Instanzen den Arbeitgebern Recht.
Dazu gibt es eine ausführliche Berichterstattung, die sich immer um den einen Satz dreht: So ein kleines Vergehen und so eine harte Strafe! Die Empörung geht dann ungefähr so: Da haben gerade Banker Milliarden in den Sand gesetzt und gehen straffrei aus kleine Leute vergreifen sich an Beträgen im Cent-Bereich und ihre Existenz wird angegriffen, wenn nicht vernichtet. Da stellt sich doch mal wieder die Frage, ob nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, ob nicht für das große Geld eine eigene Rechtsprechung in Anschlag gebracht wird. Oder?
Ein Redakteur der Süddeutschen Zeitung befragt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes und wird sehr grundsätzlich: Wird nicht die Würde des Menschen verletzt, wenn wegen sagen wir 2,39 Euro seine Lebensleistung nichts mehr gilt? (SZ, 29.12.09) Die Präsidentin weicht nicht aus, sondern antwortet ebenso grundsätzlich: Meine Frage ist eine andere: Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand zu tun (...) Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt. Wenn diese Beziehung gestört ist, dann kommt es dazu, (...) dass ein Arbeitgeber auch bei Kleinigkeiten die Vertrauensfrage stellt. (ebd.)
Die allgemeine Aufregung tut so, als ob es sich bei diesen Fällen um etwas Neues handelt. Die Richterin verweist dagegen darauf, dass auch diese Fälle die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Grundlage haben. In dieser Rechtssprechung wurden die so genannten Bagatellen immer schon so abgewickelt. Und diese Rechtsprechung rückt das Vertrauen des Arbeitgebers sehr weit nach vorn. Dieses Vertrauen ist recht anspruchsvoll: Es verlangt von einem Arbeitnehmer, dass er das Interesse des Unternehmens mitdenkt.
Der Arbeitnehmer muss sich also in das Unternehmerinteresse hineinversetzen und sich dafür einsetzen, dass das Arbeitgeber-Interesse befriedigt wird darin besteht sein Mitdenken. Das Interesse des Arbeitgebers ist schlagend und bedarf in dieser Gesellschaft offensichtlich keiner Rechtfertigung: Er will und sorgt dafür, dass sich sein Eigentum vermehrt. Damit ist von jedem Arbeitnehmer verlangt, dass er dieses Eigentum in jeder Hinsicht und jederzeit respektiert, also auch fördert das ist sozusagen eine Elementartugend, die man ihm abverlangen muss und kann.
Die meisten der in letzter Zeit bekannt gewordenen Fälle bezogen sich auf Arbeitsverhältnisse in Supermärkten; da ist es schlecht möglich, einem Arbeitnehmer jeden einzelnen Arbeitsschritt vorzuschreiben, und auch eine jederzeitige Kontrolle seines Tuns ist schlecht möglich bzw. für den Arbeitgeber zu aufwändig. Umso mehr will der sich darauf verlassen können, dass sich seine Untergebenen keine wie die Präsidentin sich ausdrückt Eigenmächtigkeiten erlauben. Vom Standpunkt des Arbeitnehmers heißt dieser gesetzlich geschützte Sachverhalt: Arbeitnehmer müssen sich immer bewusst sein, dass sie der Eigentumsmacht ihrer Dienstherrn unterstehen und jederzeit in dessen Sinne handeln müssen. Darauf muss der Arbeitgeber vertrauen können. Noch die kleinste Bagatelle berechtigt den Arbeitgeber zu dem Verdacht, hier habe ein Arbeitnehmer gegen das in ihn gesetzte Vertrauen verstoßen. Ein Vertrauen, über das der Arbeitgeber die gesetzlich bestätigte absolute Definitionsmacht hat.
Darum spielt es auch keine Rolle, ob der materielle Schaden eines Bagatelldelikts lächerlich ist, besteht doch der wirkliche Schaden dieses Delikts in der sich darin ausdrückenden Respektlosigkeit gegenüber dem Eigentum des Arbeitgebers und den sich daraus ergebenden Pflichten. Das Bundesarbeitsgericht hat daher dem Standpunkt der Arbeitgeber Recht gegeben: Es liegt völlig in dessen Eigentümer-Freiheit, darüber zu entscheiden, ob die Beziehung gestört ist.
Neulich gab es in der rechtlichen Nachbehandlung so eines Bagatellfalles einen Vergleich: Die gekündigte Maultaschen-Diebin bleibt gekündigt erhält aber ca. 43.000. Richterliche Begründung: Ein minder schwerer Fall, weil die Maultaschen schon verdorben waren, Abfall sozusagen. Na ja, Ausnahmen bestätigen die Regel und die lautet: Das Eigentum des Unternehmers ist unantastbar.
Arbeitnehmer und Gewerkschaften beschweren sich auch gern über Vertrauensbrüche der Unternehmensführung, insbesondere wenn es zu Entlassungen im größeren Stil kommt. Aber da ihnen weder vom Arbeitgeber noch von der Rechtsordnung jemals Sicherung und Steigerung ihres Wohlergehens zugesichert worden ist, handelt es sich dabei rechtlich gesehen um bloße Gefühlsduselei. Es ist eben ein Wunschdenken. das reklamiert, dass der Unternehmer doch auch der Existenzsicherung seiner Arbeiter verpflichtet sei. Jeder Lohn, jeder Niedriglohn oder jede Entlassung zeigt doch, dass die Arbeitsplätze nicht dazu eingerichtet sind, die Existenz der Leute oder gar deren Wohlergehen zu sichern.
Der Vertrauensanspruch an den Unternehmer, den die Gewerkschaften reklamieren, ist mit dem Vertrauen, das der Arbeitgeber verlangen kann, wegen der Rechtssprechung nicht gleichzusetzen. Stellt der Arbeitgeber einen Vertrauensbruch fest und gibt ihm das Gericht Recht, so kann man gerade aus einem Bagatelldelikt lernen: So maßlos und radikal ist der Anspruch des Betriebes an seine Belegschaft und zwar mit höchstrichterlicher Unterstützung. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts geht so weit, die von ihr erwähnten Eigenmächtigkeiten mit fehlendem Anstand gleichzusetzen. Damit verfügt sie: Der fundamentalistische Anspruch, das Interesse des Unternehmens mitzudenken, dieser fundamentalistische Anspruch muss denen, die vom Unternehmen nur zu dessen Vorteil benutzt werden, zur zweiten Natur werden.
Eine unmissverständliche Lektion, wofür Anstand da ist!
Klarstellungen zur öffentlichen Debatte über Hartz IV-ler und andere Sozialfälle mit und ohne Arbeit
Die Politik hat eine öffentliche Debatte über die Arbeitslosenverwaltung eröffnet: Hartz IV leiste nicht das, was es solle, nämlich durch Fördern und Fordern Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Gemeinsam mit Westerwelle soll sich der arbeitende und steuerzahlende Bürger darüber erregen, dass der Staat mit Hartz IV-Geld für die Massen von Arbeitslosen, für die Unternehmen keine lohnende Verwendung haben, das Nichtstun fördert und so geradezu Arbeitslosigkeit als Dauerzustand produziert: "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu altrömischer Dekadenz ein. Das ist schon eine skandalöse Sicht der Dinge: Dass die Sozialkasse den Millionen dauerhaft aus Arbeit und Lohn Gefallenen gerade mal ein Notgeld für ein staatlich definiertes soziokulturelles Existenzminimum zahlt eine Einladung zur Dekadenz und Wohlstandsdenken? Nicht minder skandalös sind freilich die sozial gefärbten Einwände und Rechtfertigungen der Hartz IV-Leistungen, die dagegen laut geworden sind: Der Sozialstaat ist Heimat : 345 Euro und ein paar streng bemessene Zulagen,damit soll der Mensch in diesem Gemeinwesen aufgehoben und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Prantl, SZ) gewährleistet sein?
Dabei sind sich so ziemlich alle mit dem FDP Agitator gegen grundsätzliche Mängel im Sozialsystem in dem einen einig: dass Leistung sich wieder lohnen muss und dass jemand, der arbeitet, mehr haben muss, als wenn er nicht arbeitet. Dieses 'Abstandsgebot' ist offensichtlich nach öffentlichem Dafürhalten keineswegs gesichert. Allerdings! Denn das ist ja unübersehbar: Mehrere Millionen Niedriglöhner verdienen kaum mehr als die staatlich betreuten Sozialfälle, und mehr als eine Millionen HartzIV-Empfänger arbeiten als Minijobber und Zuverdiener, ohne dass ihnen davon viel bleibt und ohne Aussichten auf einen 'ordentlichen' Arbeitsplatz; statt dessen sparen sie mit ihrer Arbeit vor allem Hartz IV-Kosten. Die Einkommensabhängigen bestimmen eben weder darüber, ob sie überhaupt arbeiten, und wenn, zu welchen Kondition und mit welchem Ertrag; darüber entscheidet die Rechnung der Arbeitgeber; und wenn die keine lohnende Verwendung für sie haben, dann bestimmt der Staat, was ihnen noch zusteht, um über die Runden zu kommen. Und, was folgt daraus? Erst einmal ein dickes Lob des Erfolgs, der nicht zuletzt mit Hartz IV zustande gekommen ist: Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren auf gebaut, den es in Europa gibt. (Altkanzler Schröder)
Aber damit sind die Sozialstaatsverantwortlichen heute offensichtlich nicht mehr zufrieden: Die einen, wie Roland Koch, wollen Arbeitslose mehr fordern und in die Arbeitspflicht nehmen; wer Geld vom Staat bekommt, der soll auch etwas leisten, egal was. Vor allem aber sollen die Sanktionen verschärft werden, um den 'Leistungswillen' anzustacheln, auch wenn sich der dann gar nicht mehr lohnt. Andere wie Westerwelle wollen das auch; außerdem aber wollen sie Arbeitslose fördern und dafür sorgen, dass sich Leistung wieder lohnt, indem sie Hartz IVlern mehr vom Zuverdienst lassen. So taugt die sozialstaatlich organisierten Not doppelt: als Zwang und als Anreiz zu einer Beschäftigung, bei der man nach dem Lohn für die Leistung nicht groß fragen darf.
Da arbeitet Sozialpolitik also daran, Arbeitslose in ein zusätzliches Heer von Billiglöhnern zu verwandeln, die Hartz IV mit ein bisschen Einkommen aufstocken und die Arbeitslosenkasse entlasten, oder andersherum: denen der Staat ihr unzureichendes Einkommen mit Sozialgeld aufstockt. Die Anwender der Arbeitskräfte, von denen bei der ganzen Sache kaum die Rede ist, bekommen ein neues sozialstaatliches Angebot: ein Heer von Beschäftigung Suchenden zu lohnender Benutzung ohne Rücksicht auf deren Einkommensbedarf. Das alles gemäß der Devise "Sozial ist,was in Arbeit bringt!" und im Namen der sozialen Opfer und hochanständigen Billigarbeiter, auf deren Leistungsbereitschaft man sich beruft.
In einer ausführlicheren Veranstaltung des Gegenstandpunkts wird aufgeklärt über die Ursachen der 'sozialen Frage', über die Logik und die Leistungen des Sozialstaats, der sie betreut, kurz: über den Skandal Lohnarbeit im Systems 'soziale Marktwirtschaft' mit seinen Hartz IV-lern, Minijobbern, Mindestlöhnern...
Der Vortrag Hartz IV und die ekelhafte Debatte über soziale Gerechtigkeit ist als mp3 unter der Adresse www.argudiss.de in der Rubrik "Dokumentationen von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen" verfügbar.